Durch das geplante Gesetz soll der Anlegerschutz im Bereich des so genannten Grauen Kapitalmarkts verbessert werden. Anlegerinnen und Anleger haben in der Vergangenheit in diesem bislang nur unzureichend regulierten Teil des Kapitalmarkts viel Geld verloren. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, die Informationsbasis für oftmals weit reichende Investmententscheidungen zu verbessern. Die Verbesserungen resultieren dabei sowohl aus einer schärferen Produktregulierung, als auch aus erhöhten Anforderungen auf Seiten des Vertriebs. Erleichterungen für Anlegerinnen und Anleger im Bereich der Prospekthaftung runden den Gesetzentwurf ab.
Schärfere Produktregulierung
Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte („Vermögensanlagen“) sollen künftig nicht nur vollständig, sondern auch widerspruchsfrei und kohärent sein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ändert ihre entsprechenden Prüfungsmaßstäbe. Die bei der Aufsicht einzureichenden Unterlagen müssen zudem Angaben enthalten, die eine Einschätzung zur Zuverlässigkeit des Emittenten der Vermögensanlagen erlauben (Angaben über einschlägige Vorstrafen). Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus die Einführung von Kurzinformationsblättern vor, durch die Anlegerinnen und Anleger kurz und verständlich über die wesentlichen Eigenschaften und Risiken der Vermögensanlagen informiert werden sollen. Die neue Pflicht eines Emittenten von Vermögensanlagen zur Vorlage eines geprüften Jahresabschlusses erhöht die Verlässlichkeit der Angaben zu seiner wirtschaftlichen Situation.
Erhöhte Vertriebsanforderungen
Rechtstechnisch werden Vermögensanlagen als Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes qualifiziert. Dies führt dazu, dass ihr Vertrieb durch zugelassene Wertpapierdienstleistungsunternehmen unmittelbar den anlegerschützenden Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes und der BaFin-Aufsicht unterfällt.
Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Graumarktregulierung… weiterlesen