Zu dem am 25. April 2013 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das Gesetz stärkt die Rechte leiblicher Väter, die sich Umgang mit ihrem Kind wünschen. Hat das Kind des leiblichen Vaters bereits einen rechtlichen Vater, sorgen die Neuregelungen künftig dafür, dass auch der leibliche Vater Kontakt zu seinem Kind haben kann, sofern er sich ernsthaft für sein Kind interessiert.
Umgangsrecht: Mehr Rechte für leibliche Väter – im Interesse der Kinder weiterlesen