Kindergeld wird an alle Eltern gezahlt, die in Deutschland wohnen oder sich dauernd hier im Land aufhalten.
Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr ohne weitere Voraussetzungen geleistet. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Kindergeld auch an Kinder gezahlt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Dazu muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit gestellt werden.