Gesetzentwurf zur Neuregelung der Zuständigkeiten für den Fehmarnbelt-Tunnel geht in die Anhörung

KIEL/FEHMARN, 12.06.18 – Damit auch außerhalb des Festlands von Fehmarn die Zuständigkeiten der Behörden für den geplanten Belttunnel künftig klar geregelt sind, hat das Verkehrsministerium heute (12. Juni) die Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Erweiterung der behördlichen Bezirke eingeleitet…

Wie Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz erläuterte, sei das Gesetz notwendig, damit sämtliche Verwaltungsträger ihre Aufgaben auch im Bereich des Küstenmeeres und der so genannten Ausschließlichen Wirtschaftszone rund um die Insel wahrnehmen können.

Die Beteiligung erfolgt sehr umfangreich: Neben der kommunalen und behördlichen Seite werden auch alle übrigen Beteiligten des Planfeststellungsverfahrens für den Belttunnel angehört. „Es ist mir wichtig, die Region umfassend zu informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben“, so Buchholz. Der Gesetzentwurf hatte bereits im Vorfeld der offiziellen Beteiligung vor Ort für Unruhe gesorgt, da die Stadt Fehmarn dadurch zusätzliche Lasten für ihre Freiwillige Feuerwehr befürchtete. Dazu stellte Buchholz einmal mehr klar: „Das Land wird die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Fehmarn und auch die übrigen Freiwilligen Feuerwehren des Kreises Ostholstein nicht mit dieser Aufgabe belasten.“

Die Frage des Brandschutzes im Tunnel wird im zuständigen Innenministerium bearbeitet. Buchholz: „Wir sind uns innerhalb der Landesregierung einig, dass die Aufgabe allein durch eine Freiwillige Feuerwehr nicht geleistet werden kann.“

Aussender: Harald Haase, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (SH)
Redaktion: Torben Gösch