Staatssekretär Dr. Badenhop besucht UKSH-Veranstaltung „Organspende macht Schule“: Ein einfacher Spenderausweis kann Leben retten

KIEL, 14.02.18 – Gesundheitsstaatssekretär Dr. Matthias Badenhop nimmt heute (14.02.) an der Veranstaltung „Organspende macht Schule“ des Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) teil…

Bereits zum sechsten Mal lädt das UKSH, Campus Kiel, hundert Schülerinnen und Schüler aus dem elften Jahrgang des Kieler Ernst-Barlach-Gymnasiums ein, sich über Organspende zu informieren. Die Veranstaltung soll auch dazu beitragen, die Bereitschaft für eine Organspende zu erhöhen. Experten des UKSH erklären rechtliche Voraussetzungen und klinische Abläufe sowie ethische Fragen der Transplantationsmedizin und stehen in einer gemeinsamen Diskussionsrunde für Antworten bereit. Nachdem sich die Schüler bereits im Religions- und Philosophieunterricht mit der Thematik auseinandergesetzt haben, erhalten sie nun Gelegenheit, sich vor Ort eine Meinung zu bilden.

Staatssekretär Dr. Badenhop betont: „Die Auseinandersetzung mit Organspende betrifft jede und jeden, auch wenn das Thema Tod gerade für junge Menschen – zum Glück – normalerweise sehr weit weg ist. Aber jeder Mensch wäre sicherlich dankbar für ein lebensrettendes Organ, sollte er selbst auf eines angewiesen sein. Ein einfacher Organ-spende-Ausweis kann dazu beitragen, Leben zu retten.“

Dr. Badenhop begrüßt ausdrücklich, dass sich Schülerinnen und Schüler frühzeitig mit Organspende beschäftigen und das UKSH mit der heutigen Veranstaltung ausführlich zum Thema informiert. „Die Transparenz des Verfahrens ist eine wichtige Voraussetzung, um Vertrauen zu gewinnen, auch wenn wir die Lösung des Problems fehlender Organspender nicht ausschließlich bei der individuellen Haltung zur Organspende suchen dürfen. Wir müssen auch weiterhin die Entnahmekliniken und die Transplantationsbeauftragten stärken, denn nur wenn zum richtigen Zeitpunkt eine Abstimmung mit Angehörigen eines Verstorbenen erfolgt, werden in der Regel Organe gespendet. Dies ist eine sensible Aufgabe, die Ruhe, Zeit und Vertrauen erfordert. Wenn dieser Schritt getan ist, kann es für Angehörige sogar eine Entlastung sein, dass mit dem Tod eines geliebten Menschen anderen Menschen ein Weiterleben ermöglicht wird.“

Zur Stärkung der Transplantationsbeauftragten und Entnahmekliniken finden in Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Weiterbildungen mit Transplantations-beauftragten statt. Staatssekretär Dr. Badenhop plädiert zudem dafür, erneut die Frage der Einführung einer Widerspruchslösung in Deutschland auf die Tagesordnung setzen.

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation hoffen in Deutschland mehr als 10.000 schwer kranke Menschen auf die Transplantation eines Organs. Für sie ist die Transplantation die einzige Möglichkeit, um zu überleben oder die Lebensqualität erheblich zu verbessern. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Menschen bereit sind, ihre Organe nach dem Tod zu spenden. Täglich sterben statistisch gesehen von den Wartenden drei Menschen in Deutschland, weil für sie nicht rechtzeitig ein passendes Organ verfügbar ist. Laut Umfragen stehen die meisten Bundesbürger der Organspende positiv gegenüber. Aber nur etwa 35 Prozent haben ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis festgehalten. In den Krankenhäusern entscheiden in neun von zehn Fällen die Angehörigen über eine Organspende, weil der Verstorbene seine Entscheidung nicht mitgeteilt oder dokumentiert hat (Quelle: DSO).

Weitere Informationen (sowie Statistiken über Organspende nach Regionen):  www.dso.de

Aussender: Christian Kohl, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie (SH)
Redaktion: Torben Gösch