Verbraucherschutzministerin Juliane Rumpf begrüßt die Zustimmung des Europaparlaments zur Richtlinie über Verbraucherrechte…

KIEL. „Mit der gestrigen Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Richtlinie über Verbraucherrechte sind drei wichtige Schritte für eine Stärkung des Verbraucherschutzes beim Interneteinkauf in Europa getan worden“, erklärte Verbraucherschutzministerin Dr. Juliane Rumpf heute (24. Juni) in Kiel. Zukünftig verlängere sich das 14-tägige Rückgaberecht für Online- und Katalogkäufe auf ein Jahr, wenn der Händler nicht auf das Rückgaberecht hingewiesen habe. Außerdem würden vom Anbieter vorab gesetzte ,Häkchen‘ zur Inanspruchnahme von Versicherungen und anderen Zusatzleistungen bei Internetbestellungen verboten. Auch dürften Anbieter zukünftig bei Bezahlungen mit Kreditkarten keine zusätzlichen Kosten hierfür einfordern. „Europaweit gelten künftig einheitliche Regeln. Dies stärkt das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Internethandel und fördert den grenzüberschreitenden Warenverkehr“, so Rumpf. „Den Verbraucherinnen und Verbrauchern sind in der Vergangenheit vielfach teure Verträge im Internet untergeschoben worden. Gerade im Online- und Versandhandel besteht daher ein großer Bedarf an Klarheit und Rechtssicherheit“, betonte die Ministerin. „Ich habe mich bereits auf der Konferenz der deutschen Verbraucherschutzminister und mit einer Bundesratsinitiative für eine nationale Gesetzgebung in diesem Bereich eingesetzt. Umso erfreuter bin ich, dass nun europaweit den vermeintlichen ,Gratisangeboten‘ im Internet endlich ein Riegel vorgeschoben wird. Ich erwarte nun, dass die Richtlinie so schnell wie möglich in deutsches Recht umgesetzt wird“, so Rumpf.

Künftig muss der Kunde beim Interneteinkauf durch das Anklicken eines ,Buttons‘ unmissverständlich bestätigen, dass er eine kostenpflichtige Dienstleistung erwerben möchte. Diese Regelung richtet sich gegen Internetbetrüger, die nur scheinbar gratis Dienstleistungen wie Horoskope oder Klingeltöne anbieten.

Mit der geplanten Richtlinie über Verbraucherrechte werden noch weitere Regelungen zum Schutz des Verbrauchers getroffen. So sollen künftig in der gesamten EU die gleichen Rückgabe- und Widerrufsrechte gelten. Waren können dann bis zu zwei Wochen nach dem Erhalt der Ware ohne Probleme zurückgegeben werden. Neben dem Online-Handel soll dies auch für den Handel via Telefon und Email sowie für Verkäufe an der Haustür gelten. Wenn der Verkäufer nicht über das Rückgaberecht informiert, können Verbraucher nicht gewünschte Güter sogar in einem Zeitraum bis zu einem Jahr zurückgeben. Wenn die bestellte Ware nicht innerhalb von 30 Tagen geliefert wird, kann man ebenfalls die Bestellung stornieren. Verkäufer müssen auch eine Frist für die Rückzahlung bereits überwiesener Beträge einhalten. Nach dieser Regelung muss dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung der Transaktion sein Geld zurückerstattet werden.

Das Hauptziel der neuen Richtlinie über Verbraucherrechte ist es, die bisherige unterschiedliche Gesetzgebung im Verbraucherschutz in den Ländern der Europäischen Union zu vereinheitlichen. Mit der neuen Richtlinie werden vier bisherige Einzelrichtlinien zusammengefasst.

 

 

 

 

 

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