In seiner Sitzung am 25. März hat der Deutsche Bundestag den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses abgelehnt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, zeitnah einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes mit dem Ziel vorzulegen, den Schenkelbrand bei Pferden zu verbieten. „Das ist eine Bankrotterklärung für den Tierschutz,“ kritisiert der Präsident des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt), Dr. Hans-Joachim Götz, die Entscheidung. „Es ist doch nicht zu leugnen, dass es sich beim Schenkelbrand um einen äußerst schmerzhaften Eingriff handelt, der nicht mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes vereinbar ist. Seit die elektronische Kennzeichnung mit dem Chip verpflichtend ist, ist der vernünftige Grund für den Brand entfallen. Es kann nicht sein, dass Ausnahmen gemacht werden, nur weil einige Pferdezuchtverbände in Deutschland die Brandzeichen ihrer Pferde in erster Linie als Markenzeichen und Zuordnung zum Zuchtverband ansehen.“ Der Tierärzteverband fordert seit der Einführung der weitaus schonenderen und fälschungssicheren Kennzeichnungsmethode mittels Transponder, die inzwischen auch EU-weit für Pferde vorgeschrieben ist, das Verbot des Brandes. „Offensichtlich ist aber der Einfluss des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und der Reiterlichen Vereinigung (FN) auf die CDU/CSU-Bundestagsfraktion immer noch so stark, dass man sogar die eigene Ministerin im Regen stehen lässt,“ glaubt Hans-Joachim Götz. Bundesministerin Aigner hatte erst im Januar wissen lassen, dass auch sie den Schenkelbrand verboten sehen will. Tierärzte entsetzt: Bundestag lehnt Schenkelbrandverbot bei Pferden ab weiterlesen