Finanzminister Rainer Wiegard will angemessene Beteiligung der Länder an der Kernbrennstoffsteuer…

KIEL. „Wir wollen eine angemessene Beteiligung der Länder an den Einnahmen des Bundes aus der Kernbrennstoffsteuer“, erklärte Finanzminister Rainer Wiegard nach der heutigen Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates. Der hat auf Antrag Schleswig-Holsteins dem Bundesrat einstimmig empfohlen, hierzu den Vermittlungsausschuss anzurufen. „Darüber hinaus muss es für entstehende Steuermindereinnahmen von Ländern und Kommunen eine Kompensation geben“, so Wiegard weiter. Der Bund wird sich im Rahmen seines Energiekonzeptes durch die Kernbrennstoffsteuer eine neue Einnahmequelle schaffen. Allerdings gelten die vom Bund für seinen Haushalt verfolgten Konsolidierungsziele ebenso für die Länder. Die Einführung der Kernbrennstoffsteuer erhöht nach derzeitigem Stand unmittelbar nur auf das Steueraufkommen des Bundes. Die Länder tragen allerdings die Hauptlast der öffentlichen Kosten, die aus dem Standort von Kernkraftwerken resultieren. Daher ist es erforderlich, dass der Bund die Länder an den zu erwartenden Einnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer angemessen beteiligt.

Die Betreiber von Atomkraftwerken können die Kernbrennstoffsteuer als Betriebsausgabe absetzen und so ihre Zahlungen bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer mindern. Dies führt zu geringeren Einnahmen bei Bund, Ländern und Gemeinden. Während der Bund nach derzeitigem Stand allein Einnahmen von 2,3 Milliarden Euro pro Jahr erzielen will, müssen Länder und Gemeinden mit Mindereinnahmen von insgesamt rund 500 Millionen Euro rechnen. Wenn die Energiekonzerne die neue Steuer zum Teil auf die Strompreise umlegen sollten, werden nicht nur Bürger und Unternehmen, sondern auch Länder und Gemeinden, die ebenfalls Stromkunden sind, zusätzlich belastet.

„Wenn Entlastungen für den Bund zu negativen Rückwirkungen auf die Finanzen von Ländern und Kommunen führen, ist der Bund zum Ausgleich verpflichtet“, sagte Wiegard. „Eine Konsolidierung des Bundes, die zu Lasten der Länder und Gemeinden geht, kann weder im Interesse der Bundesregierung liegen noch entspricht sie dem Solidargedanken eines föderalen Staates.“

Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel