Berlin, 23.03.17 – Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert grundlegende Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Aus Sicht des Verbandes werden mit dem heute im Bundestag diskutierten Gesetzentwurf grundlegende Kinderrechte, insbesondere die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls, missachtet. Der Entwurf sieht unter anderem eine Ausweitung der Personengruppe vor, die unbefristet zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet werden kann…