Deutsches Kinderhilfswerk: Geplantes Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht missachtet das Kindeswohl

Berlin, 23.03.17 – Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert grundlegende Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Aus Sicht des Verbandes werden mit dem heute im Bundestag diskutierten Gesetzentwurf grundlegende Kinderrechte, insbesondere die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls, missachtet. Der Entwurf sieht unter anderem eine Ausweitung der Personengruppe vor, die unbefristet zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet werden kann…

Die Folge wäre, dass Bundesländer die Möglichkeit bekämen, auch Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Deutschland Asyl suchen, zeitlich unbegrenzt in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen, die nicht auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet sind. Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf in bestimmten Fällen eine Pflicht der Jugendämter vor, für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unverzüglich einen Antrag auf Asyl zu stellen. Der pauschale Verweis auf das Asylverfahren und die unverzügliche Pflicht zur Asylantragstellung greifen allerdings zu kurz. Wichtig ist in solchen Fällen eine qualifizierte Einzelfallprüfung, denn nur diese ermöglicht die Berücksichtigung der spezifischen Interessen des jeweils betroffenen Kindes.

„Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte sind kein geeigneter Ort für Kinder, da diese oftmals nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Das Zusammenleben mit vielen fremden Menschen auf engem Raum, mangelnde Privatsphäre und fehlende Rückzugsorte haben negative Auswirkungen auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen. Zudem sind der Zugang zu Kitas und Schulen, zur Gesundheitsversorgung sowie zu Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche in vielen Erstaufnahmeeinrichtungen stark eingeschränkt. Das widerspricht der auch in Deutschland für alle Kinder verbindlich geltenden UN-Kinderrechtskonvention und den darin speziell festgeschriebenen Rechten der Flüchtlingskinder“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die Klärung der Zuständigkeit von Jugendämtern für die Stellung von Anträgen im Asylverfahren ist grundsätzlich zu begrüßen. Der alleinige Verweis auf das Asylverfahren und die unverzügliche Pflicht zur Asylantragstellung greifen allerdings zu kurz. In einigen Fällen ist die Stellung eines Asylantrags nicht im Sinne des Kindeswohls. Hier sind andere Anträge mit dem Ziel der Aufenthaltssicherung nach dem Aufenthaltsgesetz erfolgversprechender. Deshalb sollte es immer eine Einzelfallprüfung durch das Jugendamt geben. Notwendige Voraussetzungen dafür sind die asyl- und aufenthaltsrechtliche Qualifikation der zuständigen Mitarbeitenden in den Jugendämtern, ein fundiertes asyl- und aufenthaltsrechtliches Clearing und damit verbundene zeitliche und fachliche Ressourcen“, so Hofmann weiter.

Die Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht hatten 20 Verbände und Organisationen bereits im Februar dieses Jahres einer gemeinsamen Stellungnahme dargelegt. Zu den Unterzeichnern zählten neben dem Deutschen Kinderhilfswerk u.a. die Arbeiterwohlfahrt, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, Jugendliche ohne Grenzen, PRO ASYL und UNICEF Deutschland.

Aussender: Uwe Kamp, Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Redaktion: Torben Gösch