- Massive Kritik des Gerichts an unwirksamem Diesel-Kompromiss der Bundesregierung
- Diesel-Fahrverbote für die „Saubere Luft“ in Berlin sind unausweichlich – Richter Ulrich Marticke betont: „Zeitlich ist das Ende der Fahnenstange erreicht“
- DUH fordert Bundesregierung auf, Diesel-Halter in Berlin und alle anderen bisher nicht berücksichtigten 115 Städte einzubeziehen
- Nach Ankündigung von möglichen Fahrverboten auch für Euro 6a-c Diesel-Pkw durch den Berliner Senat: Wertloser „Diesel-Kompromiss“ muss neu verhandelt werden und verbindliche Hardware-Nachrüstungen auch für Euro 6 Diesel-Pkw bei voller Kostenübernahme der Hersteller enthalten
Berlin, 09.10.18 – Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für „Saubere Luft“ in Berlin verhandelt (VG 10 K 207.16). Das Gericht hat entschieden, dass Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge bis Abgasnorm Euro 5 zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerte unausweichlich sind…
Deutsche Umwelthilfe erwirkt Grundsatzentscheidung für „Saubere Luft“ in Berlin: Verwaltungsgericht Berlin hält Diesel-Fahrverbote für unausweichlich weiterlesen