KIEL. Zur heutigen Berichterstattung der KIELER NACHRICHTEN und der LÜBECKER NACHRICHTEN erklärt das schleswig-holsteinische Justizministerium…
„Wir haben gestern auf Anfrage auch den o. g. Zeitungen folgende Stellungnahme schriftlich übermittelt: Der erwähnte Gesetzentwurf ist für Schleswig-Holstein bislang nur auf Fachebene erörtert worden. Schon dabei haben sich Änderungen zum gemeinsamen Entwurf ergeben: So sieht der Entwurf für Schleswig-Holstein nicht mehr eine Frist von 5 Jahren für einen ersten Langzeitausgang bei zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten vor, sondern eine Frist von acht Jahren.