Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung mit der Rechtsverordnung zum Fonds „Aufbauhilfe“ den abschließenden rechtlichen Rahmen für die Hochwasserhilfe beschlossen. Daraus werden für die Kultur in einem ersten Schritt entsprechend den Schadensmeldungen aus den Ländern insgesamt 63 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Sollte sich die Schadenssumme erhöhen, können weitere Mittel aus dem Aufbauhilfefonds für die Kultur aktiviert werden. Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte: „Mit dem „Kulturellen Hilfsprogramm“ stellen wir gemeinsam mit den Ländern sicher, dass die Schäden an Kultureinrichtungen wie Museen und Theatern beseitigt werden können. Es ist jetzt an den Ländern, die Hilfsprogramme des Fonds zügig umzusetzen, damit die Betroffenen nachhaltige Hilfen erhalten.“