Bundeskabinett verabschiedet Rechtsverordnung zum Fonds für Flutschäden – umfangreiche Hilfen für Kultur

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung mit der Rechtsverordnung zum Fonds „Aufbauhilfe“ den abschließenden rechtlichen Rahmen für die Hochwasserhilfe beschlossen. Daraus werden für die Kultur in einem ersten Schritt entsprechend den Schadensmeldungen aus den Ländern insgesamt 63 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Sollte sich die Schadenssumme erhöhen, können weitere Mittel aus dem Aufbauhilfefonds für die Kultur aktiviert werden. Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte: „Mit dem „Kulturellen Hilfsprogramm“ stellen wir gemeinsam mit den Ländern sicher, dass die Schäden an Kultureinrichtungen wie Museen und Theatern beseitigt werden können. Es ist jetzt an den Ländern, die Hilfsprogramme des Fonds zügig umzusetzen, damit die Betroffenen nachhaltige Hilfen erhalten.“

 

Mit dem „Kulturellen Hilfsprogramm“ werden Hochwasserschäden bei Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft beseitigt. Das gilt beispielsweise für Museen, Theater, Bibliotheken und Archive, Orchester, historische Parks und Gärten, Schlösser Musikschulen und Kulturhäuser. Bei den erheblichen Schäden an denkmalgeschützten Gebäuden wird unabhängig von ihrer Trägerschaft neben den allgemeinen Hilfen z.B. für private Haushalte der zur Schadensbeseitigung erforderliche denkmalpflegerische Mehraufwand zusätzlich ersetzt.

Allein in Sachsen sind mehr als 1.700 denkmalgeschützte Gebäude von Hochwasserschäden betroffen. Viele von ihnen müssen saniert und restauriert werden. Es können dort zum Beispiel die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, das Stadttheater Döbeln und das Theater Meißen Gelder aus dem Programm erhalten.

In Thüringen wird insbesondere die Klassik Stiftung Weimar, eine der größten Kulturstiftungen Deutschlands, unterstützt. In Gera müssen u. a. das Otto-Dix-Haus und die Orangerie saniert werden. Hoher Schaden ist auch in Greiz, im Park mit Sommerpalais und Orangerie, entstanden.

In Sachsen-Anhalt ist besonders das UNESCO-Weltkulturerbe in Dessau-Wörlitz von der Flut betroffen. Umfangreiche Fluthilfe für Kultureinrichtungen wird auch im Freistaat Bayern benötigt, wo z. B. das „Scharfrichterhaus“ in Passau und das Museum Moderner Kunst Wörlen unterstützt werden sollen.

Für geschädigte Kinos sind Förderhilfen aus dem allgemeinen „Aufbauhilfefonds“ für gewerbliche Unternehmen möglich. Zudem stellen die Filmförderungsanstalt und der HDF Kino e.V. Soforthilfen von insgesamt 500.000 Euro bereit.

Auch die Kulturstiftung des Bundes plant ein Hilfsprogramm, das vom Hochwasser betroffene Künstler beispielsweise bei der Behebung von Atelierschäden unterstützen soll. Dafür sind ebenfalls 500.000 Euro vorgesehen.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung