Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

  • BMJV leitet Länder- und Verbändebeteiligung ein

Berlin, 24.01.20 – Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes wurde veröffentlicht und zur Stellungnahme an die Länder- und Verbände versandt…

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht hierzu:

„Damit die Wende zur E-Mobilität gelingt, brauchen wir eine flächendeckende und zuverlässige Ladeinfrastruktur. Mit dem heute vorgelegten Referentenentwurf möchten wir bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtern. Sowohl Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen als auch Mieterinnen und Mieter sollen ein Recht auf den Einbau von Ladeinfrastruktur haben. Um die Handlungsfähigkeit von Eigentümerversammlungen zu verbessern, wollen wir die Anforderungen an ihre Beschlussfähigkeit senken und die Online-Teilnahme an WEG-Versammlungen ermöglichen. Die Informations- und Auskunftsrechte der Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen gegenüber der Verwaltung sollen erweitert werden. Mit diesen Maßnahmen soll die Attraktivität des Wohnungseigentums als zentraler Baustein für die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum für die Zukunft gesichert werden.“

Der heute veröffentlichte Entwurf basiert auf dem im August 2019 vorgelegten Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und zielt auf eine grundlegende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, das seit 1951 in weiten Teilen unverändert besteht.

Mit dem Entwurf soll das Wohnungseigentumsgesetz an gesellschaftliche, demografische und technische Entwicklungen der letzten Jahre angepasst werden.

Um dies zu erreichen, werden die gesetzlichen Vorschriften so angepasst, dass der Umbau und die Modernisierung von Wohnanlagen erleichtert wird. Auf diese Weise kann die steigende Nachfrage nach altersgerechtem und energetisch saniertem Wohnraum befriedigt

werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Stärkung der Rechte der Wohnungseigentümer und des Verwaltungsbeirats vor. Auch die Chancen der Digitalisierung sollen für das WEG fruchtbar gemacht werden. Zudem werden einige gesetzliche Regelungen einfacher und transparenter gefasst, um die Rechtsanwendung zu erleichtern.

Aussender: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Redaktion: Torben Gösch