Zwei meldepflichtige Ereignisse im Kernkraftwerk Brokdorf: Leckage an einem Sicherheitsventil und Defekt am Notstromdiesel

BROKDORF/KIEL, 12.12.18 – Im Kernkraftwerk Brokdorf ist es in der vergangenen Woche zu zwei meldepflichtigen Ereignissen gekommen. Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde heute (12. Dezember) in Kiel mit…

Beim Reinigungsbetrieb des Wassers im Brennelementlagerbecken wurde eine Leckage an einem Sicherheitsventil des Reinigungssystems festgestellt. Die Prüfung ergab, dass der Ansprechdruck des Sicherheitsventils unter den Betriebsdruck des Systems gefallen war und das Sicherheitsventil deshalb geöffnet hatte. Nach Überprüfung und korrekter Einstellung konnte das Ventil wieder eingesetzt werden. Eine Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung hat nicht stattgefunden.

Im Rahmen der Überholung eines Notstromdiesels wurden bei einem Test Fehler bei den Temperaturanzeigen festgestellt. Vergleichsmessungen von Hand wiesen auf den Ausfall der Temperaturmessaufnehmer hin. Die defekten Messaufnehmer wurden ersetzt.

Die Betreibergesellschaft hat die Ereignisse der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde am 12. Dezember gemeldet. Die Ursachenklärung bei beiden Ereignissen dauert noch an. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat dafür Sachverständige hinzugezogen.

Hintergrund:

Das Sicherheitsventil soll das Lagerbeckenwasser-Reinigungssystem vor Drucküberschreitungen schützen. Das Öffnen bei zu geringem Druck ist sicherheitsgerichtet, da es Überdrücke im System verhindert. Das über das Ventil abgeführte Wasser wird im Kraftwerk gesammelt und der Abwasseraufbereitung zugeführt.

Die betroffenen Thermoelemente messen die Abgastemperaturen an den einzelnen Zylindern des Notstromdiesels. Die Abgastemperaturmessungen dienen der Betriebsüberwachung und haben keine Schaltfunktion. Bei Ausfall der Temperaturmessstellen ist eine Überwachung mittels mobiler Temperaturmesseinrichtungen möglich.

Erläuterung zu den Kategorien der meldepflichtigen Ereignisse:

Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaß-nahmen werden meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung.

Aussender: Jana Ohlhoff und Joschka Touré, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch