Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen: Bundesrat beschließt gemeinsamen Länderantrag unter Federführung von Schleswig-Holstein

  • Finanzministerin Monika Heinold: „Im digitalen Zeitalter ist der freie Zugang zum Internet Teil der Daseinsvorsorge.“

BERLIN, 24.11.18 – Der Bundesrat hat gestern (23.11.) den auf Initiative von Schleswig-Holstein eingebrachten gemeinsamen Länderantrag zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk beschlossen…

In einem gemeinsamen Gesetzentwurf der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen wird der Bundestag aufgefordert, die Abgabenordnung entsprechend zu ändern. „Im digitalen Zeitalter ist der freie Zugang zum Internet Teil der Daseinsvorsorge. Mit ihrem ehrenamtlichen Engagement leisten Freifunk-Initiativen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung digitaler Teilhabe. Das verdient unsere Unterstützung“, erklärte Finanzministerin Monika Heinold.

Freifunk-Initiativen widmen sich dem Aufbau und Betrieb offener und kostenfreier WLAN-Zugänge, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Ziel ist neben dem Aufbau lokaler und dezentraler Netzwerke die Stärkung digitaler Teilhabe. „Freifunk-Initiativen sorgen dafür, dass der Internetzugang unabhängig vom Geldbeutel möglich wird und tragen damit zur Chancengleichheit bei. Besonders in der Flüchtlingshilfe haben sich in den vergangenen Jahren viele Freifunk-Initiativen engagiert, indem sie Unterkünfte mit WLAN versorgt haben“, so Finanzministerin Heinold.

Mit einer Anerkennung der Gemeinnützigkeit gehen Begünstigungen bei der Körperschaft- sowie bei der Gewerbesteuer einher. Darüber hinaus ermöglicht die Gemeinnützigkeit den Freifunk-Initiativen, Spendenbescheinigungen auszustellen, sodass Spenderinnen und Spender ihre Zuwendung steuerlich geltend machen können.

Der Gesetzentwurf zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen wurde bereits 2017 unter anderem von Schleswig-Holstein in den Bundesrat eingebracht und beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren wurde in der vergangenen Legislaturperiode im Bundestag jedoch nicht abgeschlossen und fiel somit der Diskontinuität anheim.

Aussender: Svea Balzer, Finanzministerium (SH)
Redaktion: Torben Gösch