Bessere Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP)- Landesregierung, Kreise und kreisfreie Städte legen gemeinsames Maßnahmenpaket vor

KIEL, 20.07.18 – Gemeinsam mit dem Land verstärken die Kreise sowie kreisfreien Städte die Maßnahmen zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild…

Dies teilten das schleswig-holsteinische Umweltministerium, der Landkreistag sowie der Städteverband heute (20. Juli) mit. Die drei Parteien haben sich auf ein entsprechendes Maßnahmenpaket verständigt. Dazu sagte Umweltminister Robert Habeck: „Ich bedanke mich bei den Kreisen und kreisfreien Städten für die gute Zusammenarbeit. Die vereinbarten Maßnahmen sind ein starkes Signal für eine gemeinsam getragene Prävention der Afrikanischen Schweinepest im Land. Sie bieten der Jägerschaft in Schleswig Holstein verbesserte Bedingungen für die Schwarzwildjagd und schaffen Anreize für das wichtige Schwarzwildmonitoring bei Fallwild.“

Der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Reinhard Sager, führte für die Kreise aus: „Das ist ein wichtiger Schulterschluss zwischen Land und Kreisen. Wir werden im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest nur gemeinsam die notwendigen Maßnahmen einleiten und koordinieren können. Ich freue mich, dass wir uns nun so rechtzeitig und abgestimmt auf einen eventuellen Ausbruch vorbereiten.“

Neumünsters Oberbürgermeister Dr. Tauras ergänzte aus Sicht der kreisfreien Städte: „Wir sehen in diesem gemeinsamen Maßnahmenpaket auch einen wichtigen Beitrag der Kreise und kreisfreien Städte zur Intensivierung der Prävention. Wir hoffen natürlich, dass die Seuche nicht nach Schleswig-Holstein kommt. Eine gute Vorbereitung kann im Falle eines Auftretens aber dazu beitragen, die Ausbreitung zu verhindern. Dazu wollen wir alle unseren Beitrag leisten.“

Mit dem Maßnahmenpaket sollen Jägerinnen und Jäger künftig eine finanzielle Entschädigung für den zusätzlichen Aufwand, der durch die Fallwildsuche (verendetes Schwarzwild) entsteht, erhalten. Zudem wird zum Herbst die Infrastruktur zur unschädlichen Beseitigung von Aufbruch (nicht verwertbare Innereien von erlegtem Wild) von erlegtem Schwarzwild- geschaffen.  Hierzu gehört die Einrichtung von Sammelplätzen mit Containern in den Kreisen und kreisfreien Städten.

Der finanzielle Gesamtrahmen des auf zwei Jahre angelegten Maßnahmenpakets liegt bei 300.000 Euro pro Jahr. Die Kosten werden dabei zur Hälfte durch Kreise und kreisfreie Städte sowie durch das Land getragen.

Bestandteile des Maßnahmenpaketes:

Jägerinnen und Jäger erhalten künftig eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro, wenn sie Fallwild finden,  eine Probe für die Untersuchung auf ASP im Landeslabor entnehmen und das Fallwild entsorgen. Die Entsorgung ist dabei für die Jäger kostenfrei. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung wird über das MELUND erfolgen.

Für das Monitoring auf Afrikanische Schweinepest ist die Untersuchung von Fallwild als Frühwarnsystem von besonderer Bedeutung, um einen möglichen Eintrag der Tierseuche nach Schleswig-Holstein frühzeitig zu entdecken. Die Untersuchung erfolgt im Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH). Infizierte Wildschweine können innerhalb weniger Tage an der Infektion mit dem Virus verenden. Parallel dazu werden Jägerinnen und Jägern für Schwarzwild, das sie in Schleswig-Holstein erlegen, für den Zeitraum von zwei Jahren die Gebühren für die Trichinenuntersuchung durch die Kreise und kreisfreien Städte erlassen. Beide Maßnahmen starten ab dem 1. August.

Als weitere Maßnahme zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Jagd auf Schwarzwild werden zum Herbst Sammelstellen durch die Kreise und kreisfreien Städte eingerichtet. An diesen Plätzen können Jägerinnen und Jäger verendetes Schwarzwild sowie Aufbruch von erlegtem Schwarzwild kostenlos abliefern. Die Sammelstellen sollen im Umkreis von rund 20 Kilometern zu erreichen sein. Hierbei ist eine regionale Differenzierung je nach Schwarzwildvorkommen und Schwarzwilddichte vorgesehen. Die gesammelten Tiere und die Eingeweide des erlegten Schwarzwilds werden im Anschluss über die Tierkörperbeseitigung unschädlich beseitigt. Für die Entsorgung tragen Land und Gebietskörperschaften die anfallenden Kosten je zur Hälfte.

Hiermit wird bereits im Vorfeld eines möglichen Eintrags der ASP vorsorglich eine Grundinfrastruktur mit geeigneten Sammelstellen geschaffen, die im Seuchenfall genutzt und erweitert werden kann. Im Falle des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Schwarzwild ist die Sammlung und unschädliche Beseitigung von Aufbruch und Fallwild in den betroffenen Gebieten vorgeschrieben

Im Kreis Segeberg ist bereits ein Pilotprojekt zur Sammlung von Aufbruch und Fallwild angelaufen. Erfahrungen daraus sollen in die Einrichtung weiterer Sammelstellen in den Kreisen und kreisfreien Städten eingebracht werden.

Hintergrund

Die Afrikanische Schweinepest tritt in zahlreichen Ländern Osteuropas bei Wild- und Hausschweinen auf. Seit Mai 2018 zählt auch Ungarn zu den betroffenen Mitgliedstaaten. Die Fallzahlen bei Wildschweinen steigen besonders in Polen und  Litauen weiter stark an. Zudem werden seit Juni  zahlreiche Ausbrüche in Hausschweinebeständen in Rumänien und Polen gemeldet. Deutschland ist bisher frei von der für den Menschen ungefährlichen Tierseuche.

Das Friedrich-Loeffler Institut stuft das Risiko des Eintrags des Virus nach Deutschland durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge oder Personen als hoch ein. Über achtlos in die Umgebung entsorgte Lebensmittelreste können sich Wildschweine infizieren, wenn sie  dieses Material aufnehmen.  Ein Eintrag des Virus in die Wildschweinpopulation mit einem Sprung über weite Entfernungen, der vermutlich über infizierte Lebensmittelreste erfolgt ist, wurde bereits Mitte 2017 in Tschechien  und im Frühjahr 2018 in Ungarn festgestellt.

Im Jagdjahr 2016/2017 hat die Schwarzwildstrecke (d.h. die Anzahl der erlegten Wildschweine) im Land gegenüber dem Vorjahr um 23 Prozent auf 15.694 Stück zugenommen. Davon waren 466 Stück Fallwild insbesondere durch den Verkehr verursacht.

Im Falle eines Nachweises der ASP bei Wildschweinen wird ein „Gefährdetes Gebiet“ mit umgebender Pufferzone um den Fundort eingerichtet. In diesen Restriktionszonen sind alle erlegten und tot aufgefundenen Wildschweine (Fallwild) auf ASP zu untersuchen. Die Einrichtung eines Gefährdeten Gebiets sowie die Probennahme an Fallwild und dessen Entsorgung wurden im Rahmen -einer groß angelegten Übung Ende Juni von Land und Kreisen erprobt.

Sämtliches Fallwild ist dort über Sammelstellen, die in den jeweiligen Restriktionszonen einzurichten sind, zu sammeln und über die Tierkörperbeseitigung unschädlich zu beseitigen. Das Virus bleibt in den Kadavern über lange Zeit infektiös uns kann eine Infektionsquelle für weitere Wildschweine darstellen. Erlegtes Schwarzwild wird erst nach einer negativen Untersuchung auf ASP zum Verzehr freigegeben, der Aufbruch ist ebenfalls über die Tierkörperbeseitigung zu entsorgen.

Um eine Infektion mit Trichinen auszuschließen, müssen grundsätzlich alle erlegten Wildschweine vor dem Verzehr einer Untersuchung auf Trichinen unterzogen werden. Zu diesem Zweck werden bei den Kreisen und kreisfreien Städten ausgewählte Muskelproben auf die Freiheit von Trichinen untersucht. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die als Parasiten in der Muskulatur von Wild- oder Hausschweinen, aber auch anderen Tieren leben können. Eine Übertragung auf den Menschen erfolgt ausschließlich durch den Verzehr von rohem oder nicht durcherhitztem Fleisch, welches die infektionsfähigen Larven enthält.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/asp

sowie auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) unter www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest

Ausseder: Joschka Knuth, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch