Angelverbote in Nord- und Ostsee: Geänderter Verordnungsentwurf des Bundesumweltministeriums immer noch ungenügend

– Allianz fordert ideologiefreien, fachlich gut begründeten Naturschutz

– BMUB soll dazu endlich überzeugende fachliche Grundlagen liefern

Nach den massiven Protesten von Anglern, Fischern, Tourismusverbänden und Vertretern der Politik hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) überarbeitende Verordnungsentwürfe in die Ressortabstimmung gegeben…

Bereits die ersten Fassungen fielen durch unwissenschaftliche und intransparente Begründungen für ein pauschales Angelverbot auf. Daran hat sich nichts geändert.

Thorsten Wichmann (Vizepräsident des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern) fasst es kurz zusammen „Die ersten Verordnungsentwürfe waren Nichts, der zweite Versuch entbehrt immer noch wenigstens einer vernünftigen wissenschaftlichen Begründung und die Gebietsänderungen sind nur minimal! Wir fordern daher das BMUB auf, das „herumdoktern“ einzustellen und das nicht wissensbasiert begründbare Angelverbot ersatzlos zu streichen.“

Jochen Flasbarth (Staatsekretär im BMUB) streut angeblich in Berlin die Behauptung der Deutsche Anglerfischer Verband (DAFV) habe den jetzigen Verordnungsentwürfen zugestimmt. Robert Vollborn, Geschäftsführer des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein (LSFV-SH), war bei den Gesprächen des DAFV mit dem BMUB und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) anwesend. „Wir haben in allen Gesprächen Kompromißbereitschaft gezeigt, aber eine Einigung kann es mit diesen Entwürfen noch nicht geben.“ Besonders stört ihn dabei, dass die Verwaltung ungehemmt immer neue Behauptungen heranzieht, um ihr Vorhaben durchzusetzen.

Eine Lösung wäre deutlich schneller und sachgerechter mit Freiwilligen Vereinbarungen anstelle ordnungsrechtlicher Verbote zu erreichen – so wie es auch die EU befürwortet und wie es der schleswig-holsteinische Umweltminister Dr. Robert Habeck auch in anderen fischereilichen Bereichen umgesetzt hat.

Neben unbedeutenden Gebietsänderungen in der „Pommerschen Bucht – Rönnebank“ und im „Sylter Außenriff“ sowie der Streichung des Angelverbotes im – für Angler ohnehin unerreichbaren – Schutzgebiet Doggerbank hat sich nicht viel an der überarbeitenden Verordnungsentwürfen geändert. Dennoch wird in Berlin die Reduzierung des vollständigen Angelverbotes im Fehmarnbelt auf „nur noch“ 30% des Naturschutzgebietes bereits als guter Schritt hin zu einem Kompromiss gefeiert. Dabei hat man aber übersehen, dass diese 30% genau die für das Angeln relevanten Gebiete sind. Dies mag wissentlich oder unwissentlich geschehen sein.

Nachdem im ersten Verordnungsentwurf noch zu lesen war, dass „das Ausmaß der Freizeitfischerei derzeit nicht bekannt sei“ und „weil der mit der Freizeitfischerei verbundene unspezifische Bootsverkehr zu zusätzlichen Störungen führt“ hat man inzwischen das Vokabular geändert. Jetzt wird das Angelverbot mit dem „hohen Maß der Nutzung der Schutzgebiete durch die Freizeitfischerei“ und der Behauptung, dass „die Freizeitfischerei gezielt auf den Fang von Dorschen ausgerichtet sei“ begründet. Hierbei wiederum hat man allerdings übersehen, dass der Dorsch keine artenschutzrechtlich geschützte Art und definitiv nicht vom Aussterben bedroht ist. Die parallele Diskussion zum Dorschschutz dient ausschließlich zum Erhalt und Aufbau zu bewirtschaftender Bestände. Das hohe Maß der Nutzung der Schutzgebiete wird mit der angeblichen Zunahme der Angler begründet. Dabei möchte man in Berlin wohl übersehen, dass sich in Schleswig-Holstein in den letzten zwanzig Jahren die Anzahl der gewerblichen Angelkutter mehr als halbiert hat.

Die EU macht sinnvolle Vorgaben zum Erhalt der Natur und hat ein Verschlechterungsverbot erlassen. Das heißt, der Zustand der Lebensräume und Habitate darf sich durch die Aktivitäten im Gebiet nicht negativ verändern. Dem Schutzgebiet „Fehmarnbelt“ bescheinigt das BfN aktuell „konstante und gute Umweltbedingungen“ und „Forscher entdecken jüngst in allen Großgruppen Arten, die Jahre bzw. Jahrzehnte nicht mehr in der Ostsee festgestellt worden“. Ziel erreicht!

Wo sieht das BMUB und das BfN heute eine Verschlechterung, die zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig macht, wo sie doch selbst die Verbesserung feststellen?

„Wir haben immer mehr den Eindruck, dass die Entscheidung des BMUB und des BfN nicht auf wissensbasierten Erkenntnissen beruht, sondern nur ideologischen Vorstellungen der Naturschutzverbänden von Nullnutzungszonen im Meer folgt“ so Willi Lüdtke (1. Vorsitzender Verband der Hochseeangel- und Bäderschiffe).

Aussender: Jens Meyer, Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH
Redaktion: TG