Falsches Spiel der NRW-Staatskanzlei beim angeblichen Fracking-Ausschluss im Landesentwicklungsplan

(Bonn, Düsseldorf, 01.02.2016) Auf deutliche Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) sind die Darstellung des Chefs der NRW-Staatskanzlei Josef Lersch-Mense zum Thema Fracking gestoßen…

Dieser hatte am Montag (01.02.2015) angekündigt, dass Fracking in NRW über den Landesentwicklungsplan (LEP) ausgeschlossen werde. Der bisherige Entwurf des LEP sieht jedoch zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten der Fracking-Technik vor. Eine umgehende Nachfrage des BBU bei der Staatskanzlei ergab, dass sich an den Formulierungen des LEP-Entwurfs nichts geändert hat. Der BBU wirft der NRW-Landesregierung daher beim Thema Fracking ein falsches Spiel vor und fordert ein konsequentes Fracking-Verbot.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Die Staatskanzlei hatte der Öffentlichkeit bis zum 15.1.2016 Gelegenheit gegeben, zum zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans Stellung zu nehmen. Auch der BBU hat sich hierzu geäußert. Er hat dargelegt, dass vom angeblichen Fracking-Verbot bei genauer Analyse kaum etwas übrig bleibt. Fracking zur Ölgewinnung ist ausnahmslos erlaubt. Fracking zur Gasgewinnung soll in bestimmten Sandsteinformationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, uneingeschränkt erfolgen können. Und im Schiefergestein und Kohleflözreservoirs ist nur die industrielle Förderung mittels Fracking untersagt. Die Aufsuchung von Gas in diesen Lagerstätten mittels Fracking, d.h. bei Erkundungsbohrungen, Probebohrungen und Forschungsbohrungen, ist im Entwurf des LEP NRW nicht ausgeschlossen. Das ist das genaue Gegenteil eines umfassenden Fracking-Verbots.“

Der BBU fordert wie die gesamte Anti-Fracking-Bewegung ein ausnahmsloses Fracking-Verbot. Er fordert von der Staatskanzlei NRW, den Entwurf des LEP NRW zu überarbeiten und Fracking umfassend auszuschließen. Das muss unabhängig davon gelten, welcher Bodenschatz gewonnen werden soll, welche Gesteinsart vorliegt und zu welchem Zweck gefrackt werden soll.

Die Stellungnahme des BBU zum LEP NRW ist abrufbar unter http://www.bbu-online.de/Stellungnahmen/BBU_Stellungnahme_%20LEP_%20NRW.pdf

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter http://bbu-online.de, telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Aussender: Udo Buchholz, BBU
Redaktion: TG