Geldscheine: Unternehmen müssen zahlen (Foto: pixelio.de, Bigeasy Shoots)

Kartell: ThyssenKrupp zu 88 Mio. Euro verdonnert – Bundeskartellamt ahndet Preisabsprachen bei Ausschreibungen

Essen/Bonn – Stahlriese ThyssenKrupp http://thyssenkrupp.de ist wegen illegaler Preisabsprachen in einem Schienenkartell zu einer Strafzahlung in Höhe von 88 Mio. Euro verurteilt worden. Aber auch gegen andere Unternehmen wurden saftige Geldstrafen verhängt. Acht Unternehmen müssen insgesamt 100 Mio. Euro berappen. Der Großteil entfällt auf das Essener Unternehmen, wie das Bundeskartellamt http://www.bundeskartellamt.de heute, Dienstag, offiziell bestätigt hat.Geldscheine: Unternehmen müssen zahlen (Foto: pixelio.de, Bigeasy Shoots)

Aufträge im Kartell aufgeteilt

 

Die Wettbewerbshüter werfen den Unternehmen im Einzelnen vor, bei Ausschreibungen von Nahverkehrsunternehmen, Privat-, Regional- und Industriebahnen unter anderem in gezielter Weise Preise abgesprochen zu haben. „Die Absprachen zielten darauf ab, Ausschreibungen beziehungsweise Projekte unter den Kartellbeteiligten aufzuteilen“, unterstreicht der Präsident der Kartellbehörde, Andreas Mundt.

Zu den verurteilten Firmen zählt auch die österreichische voestalpine http://voestalpine.com , die 6,4 Mio. Euro zahlen muss, sowie die Braunschweiger Schreck-Mieves, die eine Strafe in der Höhe von zwei Mio. Euro aufgebrummt bekommen hat. Bereits in einem ersten Verfahren hatte die Wettbewerbsbehörde Bußgelder über insgesamt 124,5 Mio. Euro verhängt. Damals ging es um Absprachen bei Aufträgen der Deutschen Bahn, wo ThyssenKrupp mit 100 Mio. Euro den größten Teil gezahlt hatte (pressetext berichtete: http://pte.com/news/20110630013/ ).

pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Florian Fügemann
Geldscheine: Unternehmen müssen zahlen (Foto: pixelio.de, Bigeasy Shoots)