Studienplatzklage: Wie Abiturienten trotz Abi-Note und NC ihren Wunsch-Studienplatz bekommen können | Erster Fristablauf am 15. Juli

Hamburg/Frankfurt/Düsseldorf/München (ots) – Am 15. Juli ist es wieder soweit. Die Studienplatz-Bewerbungsfristen enden. Viele Abiturienten wissen bereits jetzt, dass Sie einen der begehrten Studienplätze in Medizin, Zahnmedin und Psychologie nicht erhalten werden. Denn von Jahr zu Jahr steigen Numerus clausus (NC) und Wartezeit immer weiter an.

Seit 40 Jahren klagen sich abgelehnte Studienplatzbewerber erfolgreich in ihr Wunschfach ein. Jedoch hat sich das Verfahren in den letzten Jahren geändert. Insbesondere frühe Fristen für die ersten Schritte der Studienplatzklage führen dazu, dass viele Abiturienten sich erst zu spät auf den Weg zum Anwalt machen. Geklagt wird nämlich nicht – wie viele denken – gegen den Ablehnungsbescheid, sondern auf „versteckte“ Studienplätze. Für zahlreiche Hochschulen laufen diese Fristen dann gleichzeitig mit der „normalen“ Bewerbungsfrist, also bereits am 15. Juli ab.

Nur wer also rechtzeitig bis 15. Juli die ersten Schritte seiner Einklage plant, hat im Studienplatz-Wettlauf des Wintersemesters 2013/14 seine Klagechancen optimal genutzt.

„In mehreren tausend Verfahren in den vergangenen Jahren habe ich für meine Mandanten – je nach Studienfach und Anzahl der verklagten Hochschulen – eine Vielzahl von Studienplätzen erfolgreich eingeklagt“, sagt Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg.

Die eingeklagten Studienplätze werden dann nur zwischen den erfolgreichen Studienplatzklägern vergeben – in den meisten Fällen spielt die Abiturnote dann sogar gar keine Rolle mehr. „Insbesondere in Medizin, Zahnmedizin und Psychologie stellt die Studienplatzklage eine zusätzliche Chance dar, um nicht jahrelang warten zu müssen“, sagt Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg.

Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen, Kosten und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite www.uni-recht.de abrufbar.

Naumann zu Grünberg RA-GmbH