Bildquelle: Quelle: MPower. / photocase.com

vzbv mahnt Care Energy ab – Angebote des Stromanbieters sind nach Ansicht des vzbv intransparent

Günstige Strompreise sind im Interesse des Verbrauchers – solange sie nicht mit intransparenten Verträgen verbunden sind.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die unter der Marke Care Energy handelnden Unternehmen wegen unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen und unlauterer Werbung abgemahnt. Care Energy lockt Kunden mit Strompreisen von knapp 20 Cent pro Kilowattstunde. Problematisch dabei: Mit wem Verbraucher tatsächlich einen Vertrag abschließen, ist unklar.Bildquelle: Quelle: MPower. / photocase.com

Sowohl auf der Internetseite als auch in der Korrespondenz zwischen Care Energy und den Kunden fehlen konkrete Angaben über den Vertragspartner und den genauen Vertragsinhalt. Das Impressum der Website listet sieben verschiedene Firmen auf, die Auftragsbestätigung nennt zwei Unternehmen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird eine weitere Firma genannt. Immer wieder taucht dabei der Name der mk-group auf. Dennoch können Verbraucher aus diesen Angaben nach Ansicht des vzbv nicht erkennen, mit wem sie einen Vertrag haben.

 

Diese Praxis hat der vzbv nun beanstandet, denn nach seiner Auffassung muss der Verbraucher wissen, wer sein Vertragspartner ist und welche Leistungen ihm vertraglich zustehen. „Der Vertrag von Care Energy ist für die Verbraucher schwer zu verstehen“, so Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Der Anbieter betreibe ein Contracting-Modell, bei dem die Kunden einem Unternehmen der mk-group ihren Hausanschluss übertragen. Der vzbv befürchte, dass die Schutzrechte aus dem Energiewirtschaftsgesetz damit für die Verbraucher nicht mehr greifen.

Im Auftragsformular versteckt sich eine tückische Vollmachtsklausel. Der Verbraucher erteilt der Firma mk-power damit umfangreiche Befugnisse, Verträge in seinem Namen abzuschließen und zu kündigen. Zusätzlich enthalten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Belieferung mit Strom“ aus Sicht des vzbv unter anderem ein unklar formuliertes Preiserhöhungsrecht und einen unbestimmten Liefertermin. Außerdem können die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auch ohne Zustimmung der Kunden an Unternehmen der mk-group sowie an deren nicht genannte regionale Partner übertragen werden.

vzbv-Vorstand Gerd Billen mahnt zur Vorsicht: „Günstige Strompreise liegen zwar im Interesse der Verbraucher. Doch die beiden Großinsolvenzen von TelDaFax und FlexStrom haben gezeigt, dass nicht jedes günstig erscheinende Angebot auf dem Energiemarkt vorteilhaft für Verbraucher ist.“

Die Zahl der Verbraucher, die unseriöse Anbieter fürchten, hat sich im Jahr 2012 fast verdoppelt. 49 Prozent der Haushaltskunden nennen dies als wichtigsten Grund, der sie von einem Wechsel ihres Stromanbieters abhält.

Der vzbv sieht deshalb auch den Staat in der Pflicht. Gerd Billen fordert: „Die Bundesnetzagentur muss mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dazu beitragen, dass die Verbraucher den Anbietern auf dem Energiemarkt wieder vertrauen können“.

Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
Bildquelle: Quelle: MPower. / photocase.com