Verendete Rinder auf dem Priwall: Todesursachen stehen fest -Halter der Welsh-Black-Rinder muss Auflagen erfüllen

Die Todesursachen für die Mitte April tot auf einer Weide auf dem Priwall in Lübeck-Travemünde aufgefundenen Rinder stehen jetzt fest: Demnach ist das Kalb verhungert, weil dessen Mutter keine oder nicht genügend Milch hatte oder die Mutter des Kalbs verstorben ist. Zur Todesursache des bereits vor längerer Zeit verendeten Rind, das am 16. April auf der Koppel gefunden wurde, lassen sich keine Aussagen mehr treffen, weil der Kadaver zu stark verwest und zudem von Tieren teils aufgefressen worden war.

 

Die beiden jungen toten Tiere waren beide hochträchtig. Sie sind an „akutem Herz- Kreislaufversagen aufgrund hochgradiger Abmagerung und gleichzeitiger Hochträchtigkeit in zu jungem Alter und geschwächter Abwehrlage“ gestorben, wie die Obduktion ergeben hat.

 

Für die Tierärzte steht fest, dass die Tiere während der Extremwetterlage des vergangenen langen Winters sich selbst überlassen wurden: „Zu einer artgerechten Tierhaltung gehört, die Herde und die Weide regelmäßig zu kontrollieren und zu beobachten. Eine negative Energiebilanz im Winter ist dann durch erhöhte Futtergabe auszugleichen. Mit einer ausreichenden Sachkunde und regelmäßigen Kontrollen durch den Tierhalter hätte er erkennen müssen, dass zwar die ranghöheren Tiere in der Herde versorgt waren, andere Tiere aber deutlich unterversorgt. Bei einem ordnungsgemäßen Herdenmanagement und entsprechender Geburtenplanung wären geschlechtsreife Bullen von der Herde getrennt worden. Es wäre vermieden worden, dass Jungrinder gedeckt und Kälber im Winter geboren werden“, so das Fazit der nun vorliegenden Untersuchungen.

Zudem gibt es seitens der Amtstierärzte Zweifel daran, ob während des schnee- und regenreichen vergangenen Winters ausreichend trockene Liegeflächen und ein Witterungsschutz bei den überschwemmten Wiesen vorhanden waren. Die Fläche, auf der die Rinder stehen, liegt zu einem Großteil auf dem früheren Flughafen Lübeck-Travemünde auf dem Priwall, von dem ab Juni 1928 zahlreiche Ziele im In- und Ausland angeflogen wurden.

Damit es zukünftig allen Tieren der Welsh-Black-Herde besser geht, hat die zuständige Abteilung des Bereichs Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz gegen den Halter der Rinder eine sogenannte Ordnungsverfügung mit „tierschutzrechtlichen Anordnungen“ ausgesprochen. Weitere erforderliche Maßnahmen werden geprüft.

Danach muss er unter anderem Sofortmaßnahmen ergreifen wie die bedarfsgerechte Zufütterung mit einwandfreiem Futter an zwei Raufen, das Aufstellen eines Tränkewagens und Lecksteinen. Wobei jetzt ja auch das Gras auf der Weide wächst und als Futter wieder zur Verfügung steht. Zudem hat er die geschlechtsreifen Bullen und weiblichen Jungrinder zu trennen, um zu frühes Decken noch nicht ausgewachsener Kühe zu verhindern.

Außerdem wurde dem Halter aufgetragen, sich die entsprechende Sachkunde zur Rinderhaltung anzueignen. Die Umsetzung der Ordnungsverfügung wird durch die Lübecker Amtstierärzte kontrolliert.

Generell muss geprüft werden, ob das Gelände für eine Beweidung im Winter geeignet ist oder es nur als Sommerweide Verwendung findet. Ob dem Halter die Rinderhaltung untersagt werden wird, hängt von der zukünftigen Entwicklung ab.

Presseamt Lübeck