Landwirtschaftsstaatssekretär Ernst-Wilhelm Rabius stellt Gutachten zum Schenkelbrand beim Pferd vor

ELMSHORN. Landwirtschaftsstaatssekretär Ernst-Wilhelm Rabius hat heute (30. Januar) die Möglichkeit der Pferdekennzeichnung durch Brandzeichen in Kombination mit einer eindeutigen DNA-Analyse gefordert. Bei einem Besuch beim Holsteiner Verband in Elmshorn (Kreis Pinneberg) sagte er, die Implantation eines Transponders solle der Regelfall sein, aber die Schaffung einer Ausnahmeregelung im Einklang mit dem geltenden EU-Recht bleibe das Ziel.

„Es gibt auch aus Tierschutzgründen keine Bedenken gegen eine solche Ausnahmeregelung“, betonte Rabius. Er präsentierte hierzu die Ergebnisse eines vom Land Schleswig-Holstein in Auftrag gegebenen Gutachtens zum Schenkelbrand beim Pferd. Erstellt wurde es von dem renommierten Wissenschaftler Professor Urs Schatzmann, der für den Bereich Histologie (Gewebewissenschaft) Professor Volker Steinkraus hinzugezogen hat. Dabei habe sich beim Vergleich der vorliegenden Forschungsresultate und Gutachten ergeben, dass sowohl der Schenkelbrand als auch die Injektion des Transponders zu Belastungen wie Angst, Erschrecken oder einem kurzen Schmerzreiz beim Pferd führten. Diese Belastungen seien jedoch nicht messbar, differenzierbar und auch nicht objektivierbar, so der Gutachter.

 

Weitere Untersuchungen an der Haut des Pferdes hätten allerdings ergeben, dass beim Vergleich der beiden Kennzeichnungsmethoden auf feingeweblicher Ebene die strukturellen Veränderungen durch den Heißbrand gering und die der Transponder-Implantat-tragenden Haut erheblich seien. Hier kamen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Heißbrand als eine dauerhafte Kennzeichnungsmethode gewertet werden müsse, die der Transponder-Implantation überlegen sei.

Das Gutachten bestätige nach Auffassung von Ernst-Wilhelm Rabius die Haltung der Landesregierung Schleswig-Holstein zum Erhalt des Schenkelbrandes. Er forderte Bundesländer, Bundesregierung und Bundestag auf, die Schaffung einer Alternativmethode zum Transponderimplantat zuzulassen. „Hierfür gibt es viele gute fachliche Gründe, ergänzend zur Bedeutung der äußeren Kennzeichnung für die Pferdezuchtverbände“, so der Staatssekretär.

Erst kürzlich hatte die Landesregierung eine Änderungsverordnung zur Viehverkehrsverordnung (VVVO) in den Bundesrat zur Kennzeichnung von Pferden eingebracht. Ziel ist, das Brandzeichen (Schenkelbrand) in Verbindung mit einer DNA-Typisierung für registrierte Pferde als alternative Ausnahmeregelung zur Transponderkennzeichnung zuzulassen. Damit solle von der im EU Recht bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, geeignete alternative Methoden zu genehmigen.

Mit dem Schenkelbrand existiert für registrierte Einhufer seit langem ein etabliertes System der Identitätssicherung. Dabei wird über den Schenkelbrand der Tiere die Rassezugehörigkeit ausgewiesen.

Verantwortlich für diesen Pressetext:Christian Seyfert, Christiane Conrad
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