Mehr Geld für Klassenfahrten

Das Land stellt für die Reisekostenvergütung der Lehrkräfte bei Klassenfahrten rund 70.000 Euro mehr als bisher zur Verfügung.

Damit wächst das Gesamtbudget von ursprünglich 429.500 auf 500.000 Euro proSchuljahr. Darüber hat Bildungsminister Mathias Brodkorb heute die Schulen, Schulämter und den Bildungsausschuss des Landtages informiert.

Eine Neuregelung der Reisekostenvergütung für Klassenfahrten war notwendig geworden, weil die Ausgaben für Reisekosten der Lehrkräfte

entsprechend der Anmeldungen aus den Schulen weit höher als die vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 429.500 Euro lagen.

Für die Berechnung der Dienstreisekosten der Lehrkräfte war die Anzahl der Schüler je nach Schulart und Alterstufe angesetzt worden:

Jahrgangsstufen 1 – 4 1, 25 € je Schüler

Jahrgangsstufen 5 – 6 2, 50 € je Schüler

Jahrgangsstufen 7 – 8 3, 50 € je Schüler

ab Jahrgangsstufe 9 3, 75 € je Schüler.

Diese Regelung erwies sich als zu wenig differenziert und für einige Schulen nicht praktikabel.

Um dies künftig zu vermeiden, sehen die Neuregelungen zur Finanzierung der Reisekosten für Lehrkräfte und Begleitung bei Klassenfahrten Folgendes vor:

1. Das Budget für die Reisekostenvergütung für Schulfahrten wird durch Umschichtung innerhalb der Schulabteilung im Bildungsministerium

auf insgesamt 500.000 Euro erhöht. (2011 waren es 429.500 Euro.)

2. Jede Grundschule erhält einen Mindestsockelbetrag in Höhe von 250 Euro.

3. Jede Förderschule erhält einen Mindestsockelbetrag in Höhe von 350 Euro.

4. Das schülerbezogene Budget in den Grundschulen wird von 1,25 Euro je Schüler auf 1,50 Euro je Schüler erhöht.

5. Für die Nachsteuerung steht den Staatlichen Schulämtern ein Schulamtsbudget zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich einschließlich

einer zentral einbehaltenen Reserve um einen Betrag in Höhe von 72.202,16 Euro.

Davon entfallen entsprechend der Schülerzahlen auf

das Staatliche Schulamt Neubrandenburg 13.602,26 Euro

das Staatliche Schulamt Schwerin 18.795,40 Euro

das Staatliche Schulamt Greifswald 9. 842,50 Euro

das Staatliche Schulamt Rostock 20.352,00 Euro

Darüber verbleibt ein zentrales Budget von 9.610,00 Euro im Bildungsministerium als Reserve.

(Da das Staatliche Schulamt Greifswald im laufenden Jahr bereits zusätzliche Mittel in erheblichem Umfang an die Schulen ausgereicht hat,

fällt das dortige zentrale Budget geringer aus als in den anderen Schulamtsbereichen.

Diese besondere Situation wird einmalig durch einen Aufstockungsbetrag von 3.000 Euro abgefedert, der solidarisch von anderen Schulämtern zur

Verfügung gestellt wird.)

Das Schulamtsbudget wird zur Absicherung von Schulfahrten eingesetzt, die für die Schülerinnen und Schüler eine besondere pädagogische

Bedeutung haben, z. B. Schulpartnerschaften, Sprachreisen, Schulfahrten an Schulen mit sozialraumbedingten Besonderheiten, Fahrten zur

Erfüllung des besonderen schulgesetzlich verankerten Auftrags der Schule, Fahrten von Schulen im ländlichen Raum.

Darüber hinaus können zusätzliche Mittel auch bei besonderen strukturellen Bedingungen genehmigt werden, z. B.bei Fahrten an einzügigen Regionalen Schulen.

Bildungsminister Brodkorb: *Ich hoffe, dass wir mit dieser Neuregelung eine alltagstaugliche Lösung gefunden haben und möchte mich bei allen,

die dazu auf konstruktive Weise beigetragen haben, bedanken. Wir werden dieses System weiterhin im Auge behalten und weiter entwickeln.*

 Ministerium f. Bildung, Kiel