Justizminister Emil Schmalfuß: Schutz gegen überzogene und missbräuchliche Abmahnungen verbessern

Zum heutigen Vorstoß von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, den Schutz vor missbräuchlichen und überzogenen Abmahnungen zu verbessern, erklärt der schleswig-holsteinische Justizminister Emil Schmalfuß: „Das Vorhaben der Bundesjustizministerin begrüße ich ausdrücklich. Die gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Wettbewerbsverstößen und zum Schutz von Urheberrechten müssen auf den ihnen zugedachten Zweck zurückgeführt werden. Es ist nicht im Sinne des Erfinders, dass eine ganze „Abmahnindustrie“ davon lebt, Kleingewerbetreibende wegen oft unbeabsichtigten Bagatellverstößen abzumahnen oder Eltern dafür abzumahnen, dass ihre Kinder sich einige Lieder aus dem Internet heruntergeladen haben. Der Kampf gegen Rechtsverstöße im Internet muss vielmehr gegen die eigentlichen Übeltäter geführt werden, die sich durch gewerbliches Handeln auf anderer Kosten bereichern.“

Die Bundesjustizministerin möchte durch eine Änderung des Gebührenrechts die finanziellen Anreize für professionelle Abmahner bei Wettbewerbsverstößen reduzieren. Zudem soll es einen eigenen Anspruch auf Kostenersatz für missbräuchlich Abgemahnte geben. Auch im Urheberrecht soll der Abmahnmissbrauch eingedämmt werden. Anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind, sollen zurückgedrängt werden.

Justizminister Emil Schmalfuß begrüßt dieses Vorhaben mit Nachdruck: „Das Geschäftsmodell der „Abmahnindustrie“ führt Sinn und Zweck einer Abmahnung ad absurdum und bringt damit Kleinunternehmer, Existenzgründer und oft auch Familien in erhebliche finanzielle Bedrängnis. Dieser Missbrauch muss dringend unterbunden werden. Die Bundesjustizministerin hat meine volle Unterstützung.“

Dr. W. Gehrmann | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration | Kiel