Klaus Schlie: „Eine Sorge weniger“ – Zügig und unbürokratisch zum neuen „Feuerwehrführerschein“ – Landesverordnung tritt in Kraft

KIEL. Zügig und unbürokratisch können die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, des ehrenamtlichen Rettungsdienstes, der technischen Hilfsdienste sowie des Katastrophenschutzes jetzt die Berechtigung zum Fahren schwerer Einsatzfahrzeuge erhalten. Die entsprechende Landesverordnung tritt an diesem Freitag (30. September) in Kraft. „Für Feuerwehren und Rettungsdienste gibt es jetzt eine Sorge weniger“, sagte Innenminister Klaus Schlie am Donnerstag (29. September). Das Land habe eine notwendige Voraussetzung für den Erhalt der Einsatzbereitschaft und die Förderung des Ehrenamts geschaffen. Die neue Regelung sei schlank und verursache keinen großen Verwaltungsaufwand.

Der so genannte Feuerwehrführerschein für Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen wird auf Antrag von den Kreisen, kreisfreien Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden erteilt. Die Antragsteller müssen seit mindestens zwei Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Es gibt eine theoretische Einweisung, in der die Anwärter über Besonderheiten im Umgang mit schweren Einsatzfahrzeugen unterrichtet werden. Dazu gehören beispielsweise das Kurvenverhalten, das Rückwärtsfahren, Rangieren, Beschleunigen und Bremsen.

In einer praktischen Fahrprüfung von mindestens 45 Minuten müssen sie dann nachweisen, dass sie Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen sicher führen können. Einweisung, abschließende Prüfungsfahrt und das Ausstellen der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme übernehmen beispielsweise Feuerwehrleute vor Ort, die dafür bereits die entsprechende Fahrberechtigung haben.

Im Zuge der Einführung neuer Führerscheinklassen wurde es immer schwieriger, ausreichend Fahrer für die schwereren Einsatzfahrzeuge zu bekommen. Der Führerschein der Klasse B wurde am 1. Januar 1999 mit einer Fahrerlaubnis bis zu 3,5 Tonnen eingeführt. Er löste den Führerschein der alten Klasse 3 ab, deren Inhaber weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen lenken dürfen.

Da die meisten Einsatzfahrzeuge schwerer als 3,5 Tonnen sind, standen vorwiegend jüngere Leute mit ihren ab 1999 erworbenen Führerscheinen der Klasse B als Fahrer nicht mehr zur Verfügung. Sie hätten zum Steuern der Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen den Führerschein der Klasse C1 erwerben müssen. Das war für viele ehrenamtliche Helfer und Gemeinden zu aufwändig und zu teuer.

Thomas Giebeler ,Innenministerium | Kiel |