Justizminister Schmalfuß unterstützt Vorstoß Sachsens zur Funkzellenabfrage

KIEL. Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß unterstützt das vor wenigen Tagen von seinem sächsischen Amtskollegen Dr. Jürgen Martens vorgelegte Eckpunktepapier zur Beschränkung der Erhebungsbefugnis für Verkehrsdaten und zur Eindämmung der Datenverwendung nach einer Funkzellenabfrage. „Diese Eckpunkte bieten Lösungsvorschläge, die zum einen sicherstellen, dass eine effektive Strafverfolgung im Bereich schwerster Straftaten auch mittels einer nicht-individualisierten Funkzellenabfrage, einer speziellen Form der Erhebung von Verkehrsdaten, möglich bleibt. Zum anderen gewährleisten die Vorschläge, dass die Rechte der unbeteiligten Betroffenen in einem stärkeren Maße gewahrt werden. So sind neben einer Konkretisierung des Anwendungsbereichs der Funkzellenabfrage vor allem eine Verbesserung der Informationsrechte der Betroffenen und der Datensicherheit sowie eine Begrenzung der Datenverwendung vorgesehen“, erklärte Schmalfuß. In der aktuellen Diskussion um den Ausgleich zwischen der Sicherstellung einer effektiven Strafverfolgung durch erforderliche Eingriffsbefugnisse und der größtmöglichen Wahrung der Individual- und Freiheitsrechte des Einzelnen seien das vorgelegte Eckpunktepapier sowie die angekündigte Bundesratsinitiative Sachsens jedenfalls im Grundsatz zu unterstützen.

Hintergrund

§ 100g Absatz 2 Satz 2 StPO regelt eine Form der allgemeinen Befugnis zur Erhebung von Telekommunikationsverbindungsdaten, die sogenannte Funkzellenabfrage, als eine heimliche Ermittlungsmaßnahme zum Zweck der Strafverfolgung. Die Behörden fragen dabei Telekommunikationsverkehrsdaten ab, die in einer bestimmten, räumlich bezeichneten (ggf. auch mittels eines sog. IMSI-Catchers simulierten) Funk- zelle in einem bestimmten Zeitraum anfallen. Ziel der Maßnahme ist, die Identität und den Aufenthaltsort von Tatverdächtigen zu klären oder weitere Anhaltspunkte zur Aufklärung des Sachverhaltes zu erlangen.

Oliver Breuer | Ministerium für Justiz | Kiel |