95 Millionen Euro für finanzschwache Kommunen – Klaus Schlie: Solidarischer Kraftakt zwischen kommunaler Familie und dem Land

KIEL. Mit jährlich 95 Millionen Euro will die Landesregierung finanziell gebeutelten Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte helfen. Diese Summe steht erstmals 2012 zur Verfügung und danach jedes Jahr erneut bis einschließlich 2021. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Konsolidierung kommunaler Haushalte vor, zu dem die Kommunalen Landesverbände in den nächsten Wochen Stellung nehmen können. „Langfristig müssen alle Kommunen wieder einen ausgeglichenen Haushalt haben“, sagte Innenminister Klaus Schlie am Donnerstag (7. Juli) in Kiel. Dieses Ziel könne nur in einem solidarischen Kraftakt zwischen der kommunalen Familie und dem Land erreicht werden.

Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht ein 95-Millionen-Euro-Topf, der aus mehreren Quellen gespeist wird. Zunächst fließen 50 Millionen aus dem schon vorhandenen Kommunalen Bedarfsfonds hinein. Dazu kommen 15 Millionen Euro, die bereits im Finanzausgleich für Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation reserviert sind. Dabei handelt es sich um den kommunalen Anteil an der Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Weitere 15 Millionen Euro sollen als kommunaler Solidarbeitrag aus den Schlüsselzuweisungen umgeschichtet werden. Das ist nach Ansicht von Schlie für die Solidargemeinschaft verkraftbar, da die Schlüsselzuweisungen im nächsten Jahr trotz der vorgesehenen Umschichtung um rund 58 Millionen Euro steigen, das sind sieben Prozent mehr als 2011. Die restlichen 15 Millionen Euro stellt das Land aus seinem Haushalt zur Verfügung.

Aus dem mit 95 Millionen Euro gefüllten Topf stehen 75 Millionen Euro jährlich als Konsolidierungshilfen für Kommunen mit besonderen Finanzproblemen zur Verfügung. Für alle übrigen Kommunen werden Jahr für Jahr 15 Millionen Euro für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen bereitgehalten. Ein weiterer Teilbetrag von fünf Millionen Euro soll für Sonderbedarfszuweisungen vorrangig an defizitäre kreisangehörige Gemeinden verwendet werden..

Um eine Kommune mit besonderen Finanzierungsproblemen handelt es sich dann, wenn die Kommune von 2002 bis 2009 mindestens in fünf Jahren ihre Jahresrechnung mit „roten Zahlen“ abgeschlossen hat und das Ende 2009 aufgelaufene Defizit in der Summe mindestens fünf Millionen Euro beträgt. Danach kommen die vier kreisfreien Städten, sieben der elf Kreise sowie sieben kreisangehörige Gemeinden als potentielle Empfänger von Konsolidierungshilfen in Frage. Auf diese 18 Kommunen* entfallen etwa 90 Prozent des insgesamt aufgelaufenen Defizits im kommunalen Bereich. „Es ist deshalb gerechtfertigt, diese Gruppe besonders in den Blickpunkt zu stellen und ihr gezielt bei der Haushaltskonsolidierung zu helfen“, sagte Schlie. Diese 18 Kommunen mit besonderen Finanzproblemen können bis 2021 keine Fehlbetragszuweisungen, sondern ausschließlich Konsolidierungshilfen (jährlich 75 Millionen Euro) beantragen. Alle anderen so genannten Defizit-Kommunen werden aus diesem Topf nicht bedient, für sie stehen ausschließlich die Fehlbetragszuweisungen (jährlich 15 Millionen Euro)zur Verfügung.

Konsolidierungshilfen gebe es jedoch nur unter der Bedingung, dass die betroffenen Kommunen ihre eigenen Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung deutlich intensivierten. „Wer aus der Solidargemeinschaft des Landes und der Kommunen finanzielle Hilfe erhalten möchte, muss sich selbst solidarisch verhalten, das heißt, er muss beweisen, dass er den Weg aus der Verschuldung ernsthaft, entschlossen und unumkehrbar geht“, sagte der Minister. Die Gewährung von Konsolidierungshilfen werde daher an den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen dem Land und der jeweiligen Kommune geknüpft. In dem Vertrag wird rechtlich verbindlich festgelegt, welche Konsolidierungsmaßnahmen im Einzelnen ergriffen werden müssen, um das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts zu erreichen.

*Es handelt sich um Kiel, Lübeck, Neumünster, Flensburg, die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Plön, Schleswig-Flensburg sowie die kreisangehörigen Kommunen Lauenburg, Schwarzenbek, Pellworm, Elmshorn, Pinneberg, Uetersen und Bad Segeberg.

Thomas Giebeler | Innenministerium | Kiel |