Erlass soll Asylbewerberkindern weitere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ermöglichen…

KIEL. Schleswig-Holsteins Integrationsminister Emil Schmalfuß beabsichtigt, in der kommenden Woche einen Erlass herauszugeben, der Kindern und Jugendlichen mit Ansprüchen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz weitere Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ermöglicht. „Ich habe fachaufsichtlich keine Bedenken, wenn die Kommunen bei entsprechenden Anträgen Leistungen gewähren würden. Der Erlass wird eine Kostenverteilung von 70 Prozent Land und 30 Prozent Kommunen vorgeben. Nach diesem Schlüssel werden auch die bereits bisher gewährten Teilleistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erstattet. Entsprechende Mittel sind im Etat meines Hauses vorhanden“, erklärte Minister Schmalfuß. „Bildung und Teilhabe sind für mich wesentlich für die Persönlichkeitsentwicklung. Kinder und Jugendliche dürfen nicht ausgeschlossen sein von Mittagessen, Klassenfahrten, der Mitgliedschaft in einem Sportverein oder einer Musikschule, weil ihre Eltern einen Asylantrag gestellt haben.“

Hintergrund

Nach geltender Erlasslage können bereits heute von den Kommunen Teilleistungen des BuT als Kann-Leistung nach § 6 AsylbLG auch für diese jugendlichen Grundleistungsempfänger gewährt werden (Schulbeihilfe, Schülerbeförderung, Klassenfahrten). Bisher nicht erfasst sind jedoch die BuT-Leistungen Mittagessenzuschuss in Kita und Schule, Lernförderung sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant im Rahmen der Neufestsetzung der Leistungssätze nach § 3 AsylbLG eine gesetzliche Regelung für die Integration der BuT Leistungen in das AsylbLG. Die Prüfung in Berlin dauert jedoch an. Das BMAS hat die Länder aber darauf hingewiesen, dass einige Länder bereits Leistungen für Bildung und Teilhabe auch an jugendliche Grundleistungsempfänger erbringen. Dies geschieht ebenfalls auf der Grundlage des § 6 AsylbLG, wonach sonstige Leistungen gewährt werden können, wenn sie zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer
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