Landesregierung SH: Aktuelle Informationen zu EHEC-Infektionen…

KIEL. In Schleswig-Holstein sind bis heute (10. Juni, Mittags) 765 bestätigte EHEC-Infektionen und 185 bestätigte HUS-Fälle dem Kompetenzzentrum für das Meldewesen übertragbarer Erkrankungen gemeldet worden. Das sind 18 EHEC, bzw. 2 HUS-Fälle mehr als gestern (09. Juni: 747 EHEC-Infektionen und 183 HUS-Fälle). Dem Kompetenzzentrum wurde ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit EHEC gemeldet: Im Kreis Pinneberg starb am 8.6. eine mit EHEC-infizierte Frau, geboren 1926. Damit sind dem Kompetenzzentrum bisher 8 Todesfälle in Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit EHEC gemeldet. Weitere Informationen zur Ausbreitung unter: www.ehec.schleswig-holstein.de, Stichwort Ausbreitung.

Das Gesundheitsministerium weist noch mal auf die heutige (10.Juni) geänderte Verzehrempfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Robert Koch-Institut (RKI)hin: „BfR, BVL und RKI empfehlen, über die üblichen Hygienemaßnahmen hinaus, vorsorglich bis auf weiteres Sprossen nicht roh zu verzehren. Haushalten und Gastronomiebetrieben wird empfohlen noch vorrätige Sprossen sowie möglicherweise damit in Berührung gekommene Lebensmittel zu vernichten. Die aktuelle Mitteilung ersetzt den bisherigen Verzehrshinweis von BfR und RKI vor Gurken, Tomaten und Blattsalat.“ Die Warnung vor dem Verzehr roher Sprossen umfasst auch den Verzehr aus Keimgut selbst gezogener Sprossen.

Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Klinik-Entlassungen genesener Patientinnen und Patienten erinnert das Gesundheitsministerium erneut daran, dass der Erreger durch Schmierinfektion übertragen werden kann. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn Krankheitssymptome bei Betroffenen bereits abgeklungen sind, da der Erreger auch dann noch mehrere Wochen ausgeschieden werden kann. Daher sollten insbesondere enge Kontaktpersonen, die in häuslicher Gemeinschaft mit Erkrankten leben, auf Hygienemaßnahmen achten, insbesondere Händehygiene.

Zur Quellensuche teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume heute (10. Juni) mit: Es wurden bisher durch das Landeslabor 396 unterschiedliche Proben untersucht, alle dabei mit negativem Ergebnis, das heißt alle untersuchten Proben waren frei vom EHEC-Erreger. Bisher sind 68 Sprossenproben mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen worden.

Können enge Kontaktpersonen weiterhin zur Arbeit gehen?

Ja, es sei denn sie arbeiten in folgenden Bereichen

– Lebensmittelbereich

– Medizinischer Bereich in Abhängigkeit vom Gefährdungspotenzial

– Gemeinschaftseinrichtungen (Einrichtungen, in denen überwiegend Kinder oder Jugendliche betreut werden)

Enge Kontaktpersonen sind ansteckungsverdächtig und dürfen in diesen Einrichtungen nicht tätig sein bis der Nachweis negativer Stuhlproben vorliegt. Rechtsgrundlage hierfür sind § 31 und § 34 Infektionsschutzgesetz. Das jeweils örtlich zuständige Gesundheitsamt regelt das weitere Verfahren im Einzelnen.

Was müssen Mitschüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen beachten?

In der aktuellen Situation sollten die Basishygienemaßnahmen allgemein sehr konsequent befolgt werden. Besonderer Wert ist auf die Händehygiene zu legen, d.h. insbesondere vor dem Essen und nach dem Toilettenbesuch sind die Hände gründlich zu waschen. Wenn Kinder enge Kontaktpersonen sind, d. h. in einem Haushalt mit einer erkrankten Person leben, dürfen sie Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Das jeweils örtlich zuständige Gesundheitsamt regelt das weitere Verfahren im Einzelnen

Weitere Informationen:

Empfehlung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.bzga.de

Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums: 030 / 346 465 100.

Bürgerreferat des Bundesverbraucherministeriums: 030 – 185 29 3377. www.bmelv.de

www.ehec.schleswig-holstein.de

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel