CCS-Gesetz im Bundesrat: Stellvertretender Ministerpräsident Dr. Garg wirbt um Zustimmung und macht sich für Länderklausel stark

BERLIN/KIEL. Schleswig-Holstein macht sich weiterhin für ein uneingeschränktes Vetorecht gegen die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid stark. Das bekräftigte der stellvertretende Ministerpräsident, Sozialminister Dr. Heiner Garg, heute (27. Mai) im Bundesrat in Berlin. „Schleswig-Holstein steht zu der im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltenen Klausel, die es Ländern ermöglicht, Gebiete für die dauerhafte Kohlendioxid-Speicherung auszuweisen oder auszuschließen“, sagte Garg. Er betonte, dass die schleswig-holsteinische Landesregierung schon früh deutlich gemacht habe, dass es gegen den Willen der Bevölkerung eine Einlagerung von Kohlendioxid nicht geben werde. Eine Akzeptanz für die CCS-Technologie sei in Schleswig-Holstein nicht gegeben.

Die Länderklausel hindere allerdings niemanden in anderen Ländern, die Erprobung und Nutzung auf seinem Hoheitsgebiet zu ermöglichen, so Garg weiter. Er machte sich daher für eine Zustimmung zum CCS-Gesetz in der von der Bundesregierung vorgelegten Form stark. „Nach harten Verhandlungen ist ein Kompromiss gefunden worden, der für alle Länder ein gangbarer Weg ist. Auch aus dem jüngsten Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag lässt sich im Ergebnis der Ausschluss von CCS im gesamten Landesgebiet herleiten“, sagte der Minister. Dabei bezog er sich auf den Wortlaut des Gutachtens: „Am Ende dieses Abwägungsprozesses kann danach wohl auch die positive oder negative Ausweisung eines Gebietes dergestalt stehen, dass im Ergebnis räumlich das gesamte Landesgebiet erfasst wird.“

Knut Peters, Rainer Thumann, Kiel |