Die Länderklausel hindere allerdings niemanden in anderen Ländern, die Erprobung und Nutzung auf seinem Hoheitsgebiet zu ermöglichen, so Garg weiter. Er machte sich daher für eine Zustimmung zum CCS-Gesetz in der von der Bundesregierung vorgelegten Form stark. „Nach harten Verhandlungen ist ein Kompromiss gefunden worden, der für alle Länder ein gangbarer Weg ist. Auch aus dem jüngsten Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag lässt sich im Ergebnis der Ausschluss von CCS im gesamten Landesgebiet herleiten“, sagte der Minister. Dabei bezog er sich auf den Wortlaut des Gutachtens: „Am Ende dieses Abwägungsprozesses kann danach wohl auch die positive oder negative Ausweisung eines Gebietes dergestalt stehen, dass im Ergebnis räumlich das gesamte Landesgebiet erfasst wird.“
Knut Peters, Rainer Thumann, Kiel |