Am 9. Mai startet die Volkszählung: 400 Interviewer in Ostholstein und Plön unterwegs…

Eutin/Plön. Am kommenden Montag (9. Mai) beginnt die europaweite Volkszählung, auch „Zensus“ genannt. Wie die gemeinsame Erhebungsstelle für die Kreise Ostholstein und Plön heute (6. Mai) mitteilte, werden bis zum 31. Juli im Kreis Ostholstein circa 11.000 Anschriften und im Kreis Plön circa 4.700 Anschriften aufgesucht. Dabei werden alle Personen befragt, die unter der jeweiligen Anschrift wohnen. Auch für Kleinkinder müsse ein Fragebogen durch die Eltern oder Erziehungsberechtigte ausgefüllt werden. Interviewer weisen sich unaufgefordert aus

Für die beiden Kreisgebiete werden insgesamt rund 400 Interviewer unterwegs sein. Sie wurden vorab ausführlich geschult und seien auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses verpflichtet worden, erklärte die Erhebungsstelle. Die Erhebungsbeauftragten würden sich unaufgefordert ausweisen und seien in Besitz eines Erhebungsbeauftragten-Ausweises, der in Verbindung mit dem Personalausweis gültig ist. Sollte man nicht da sein oder keine Zeit haben, wird der Interviewer eine Terminkarte und Informationsmaterial übergeben oder im Briefkasten hinterlegen. Falls der auf der Terminkarte genannte Termin nicht möglich sein sollte, könne man einen neuen Termin vereinbaren.

Wonach wird gefragt?

Konkret werden die Interviewer nach den sogenannten Grundmerkmalen wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Anzahl der im Haushalt lebenden Personen gefragt. Danach muss noch ein Fragebogen ausgefüllt werden.

Für die Beantwortung der Fragen auf den Fragebogen besteht bis auf die Frage nach dem religiösen Bekenntnis (Frage Nr. 8 in der Haushaltssichtprobe) eine gesetzliche Pflicht. Falls ein Bürger den Fragebogen nicht beantworten will, kann die zuständige Erhebungsstelle Zwangsgelder so oft festsetzen, bis die Auskunftspflicht erfüllt ist.

Fragebogen kann auch selbst ausgefüllt werden

Verpflichtet sei man allerdings nicht, so die Erhebungsstelle, die Interviewer in die Wohnung zu lassen oder den Fragebogen zusammen mit dem Interviewern auszufüllen. Als Alternative könne der Fragebogen selber ausgefüllt oder per Post an die gemeinsame Erhebungsstelle in Eutin gechickt werden. Alternativ könne der Fragebogen auch online unter www.zensus2011.de beantwortet werden.

Wo sind Nachfragen möglich?

Die gemeinsame Erhebungsstelle steht für Fragen unter der Telefonnummer 04521/788-280 oder per E-Mail unter erhebungsstelle@kreis-oh.de zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen sind auch in der Zeit von 7.30 bis 11.30 Uhr in Eutin, Bürgermeister- Steenbock-Straße 20, zu erreichen. Weitere telefonische Terminvereinbarungen sind möglich.

Hintergrund:

Ziel des Zensus ist die Berechnung der genauen Einwohnerzahlen. Die Einwohnerzahlen werden jedoch nur statistisch berechnet, eine Korrektur der in den Melderegistern sowie die Weitergabe der erhobenen Daten an die Verwaltungen findet nicht statt. Gleichzeitig sollen Strukturmerkmale erhoben werden, die nicht in den Verwaltungsregistern vorhanden sind, wie zum Beispiel Ausbildung, Erwerbstätigkeit oder Migrationshintergrund. Diese Daten sollen als Grundlage zur zukünftigen Planung von beispielsweise Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Kinderbetreuungsstätten oder Infrastruktur genutzt werden.

Diese europaweite Volkszählung beinhaltet die sogenannte Haushaltsstichprobe, das heißt 10 Prozent der schleswig-holsteinischen Bevölkerung wird mit einem Fragebogen durch einen Interviewer befragt werden. Diese Haushalte wurden durch ein mathematisches Zufallsverfahren ausgewählt.

Kreis Ostholstein
Kreis Plön