Viele ältere, pflegebedürftige oder behinderte erwachsene Menschen leben in Alten- oder Pflegeheimen, zunehmend aber auch in Pflegewohngemeinschaften. Seit 2009 stärkt das WBVG die Rechte dieser Verbraucher und berücksichtigt deren veränderte Lebensrealitäten. Es regelt die Anforderungen an Verträge, in denen es um Wohnraumüberlassung verbunden mit der Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen geht.
Zur Präsentation dieses Projektes
am Montag, 7.Februar 2011, 11 Uhr,
im Pflegestützpunkt in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung,
Kronsforder Allee 2-6, Haus Trave, Zimmer 009, Lübeck,
laden wir ein.
Hansestadt Luebeck