Familienpolitische Leistungen im Überblick…

Die Bundesregierung setzt ihre Familienpolitik auf hohem Niveau gezielt fort. Seit dem 1. Januar 2010 werden Familien durch Kindergeld und Kinderfreibeträge um jährlich 4,6 Mrd. Euro zusätzlich gestärkt.

Der Stärkung der Familie kommt in unserer Gesellschaft eine tragende Bedeutung zu. Deswegen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode weitere Maßnahmen zur Familienförderung auf den Weg gebracht, die die Leistungsfähigkeit der Familien auch zukünftig gewährleisten sollen. Kindergelderhöhung – stärkere finanzielle Leistungsfähigkeit von Familien Seit dem 1. Januar 2010 erhalten Familien mit Kindern durch ein Sofortprogramm jährlich 4,6 Mrd. Euro zusätzlich. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat die Bundesregierung das Kindergeld und die Kinderfreibeträge deutlich erhöht. Diese Maßnahmen sollten gezielt die Kaufkraft der Familien stärken und Impulse für die gesamtwirtschaftliche Binnennachfrage setzen.

18 Millionen Kinder erhalten ein höheres Kindergeld. Es wird einkommensunabhängig gezahlt und ist nach Anzahl der Kinder wie folgt gestaffelt:

…für das erste und zweite Kind von monatlich 184 Euro (zuvor 164 Euro)
…für das dritte Kind von monatlich 190 Euro (zuvor 170 Euro)
…für das vierte und für jedes weitere Kind monatlich 215 Euro (zuvor 195 Euro) Kindergeld wird bezahlt:
…für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
…für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
…für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr

Die Steuerfreibeträge für Kinder wurden von 6.024 Euro auf jährlich 7.008 Euro angehoben, womit für Familien mit Kindern im Rahmen der Einkommensteuer [Glossar] eine deutliche Entlastung verbunden ist.

Initiative „Frühe Chancen“ – 400 Mio. Euro zusätzliche Mittel für frühkindliche Bildung…

Durch die Initiative „Frühe Chancen“ werden gezielt Kinder mit erhöhtem Sprachförderbedarf, die in Kindertagesstätten betreut werden, in ihrer Entwicklung unterstützt. Mit dem Geld sollen im Rahmen von Modellvorhaben bundesweit Kindertageseinrichtungen zu „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ weiterentwickelt werden. Jeder beteiligten Einrichtung soll aus Bundesmitteln ein Festbetrag pro Jahr für das zusätzliche Fachpersonal zur Verfügung gestellt werden.

Bildungspaket – Mehr Bildungschancen für Kinder…

Zum 1. Januar 2011 ist eine Neuregelung des SGB-II-Leistungsrechts vorgesehen. Darin enthalten ist auch ein Bildungspaket, mit dem die Bundesregierung ihrer besonderen Verantwortung und Fürsorgepflicht für die knapp 2 Millionen bedürftigen Kinder in Deutschland nachkommt. Diese haben ab dem 1. Januar 2011 einen Rechtsanspruch auf Teilhabe und Bildungsförderung. DasBildungspaket ist so konzipiert, dass diese Förderung direkt bei denjenigen Kindern ankommt, die sie auch wirklich brauchen. Mit dem Bildungspaket sind künftig gesonderte Leistungen vorgesehen. Dazu gehören u.a. Leistungen für den persönlichen Schulbedarf, Leistungen für Schulausflüge und Klassenfahrten sowie für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, für Lernförderung und außerschulische Bildung. Diese Leistungen werden entweder per Gutschein oder im Rahmen eines Abrechnungsverfahrens mit dem Anbieter erbracht. Insgesamt investiert der Bund einschließlich der anfallenden Verwaltungskosten für die entsprechende Leistungsgewährung 722 Mio. Euro jährlich.

Kinderbetreuung – kontinuierliche Fortsetzung des Kita – Ausbaus für unter 3 Jährige Kinder…

Bund, Länder und Kommunen haben in der letzten Legislaturperiode ein Gesamtpaket zum bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für Kinder unter drei Jahren beschlossen. Ziel ist, bis Ende 2013 eine flächendeckende Versorgung für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung zu stellen und den Rechtsanspruch ab 1. August 2013 zu sichern. Ab 2014 sollen 750.000 Plätze zur Verfügung stehen, das entspricht einer bundesweiten Versorgungsquote von 35 %. Der Bund stellt für den gemeinsam vereinbarten Ausbau 4 Mrd. Euro bereit. Davon fließen 2,15 Mrd. Euro in Investitionsmaßnahmen. 1,85 Mrd. Euro werden für die Betriebskosten bereitgestellt. Ab 2014 beteiligt sich der Bund auf Dauer jährlich an den zusätzlichen Betriebskosten mit 770 Mio. Euro.

Elterngeld – Fortführung auf hohem Niveau…

Das zum 1. Januar 2007 eingeführte Elterngeld wird auf hohem Niveau fortgeführt. In seiner Funktion als Lohnersatzleistung hilft es Familien im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes die mit Aussetzung der Erwerbstätigkeit verbundenen Lohneinbußen zu kompensieren. Es macht mit einem Volumen von 4,5 Mrd. Euro zwei Drittel des Haushalts des Bundesfamilienministeriums aus.

Bundesfinanzministerium