Kabinett befasst sich mit Olympiabewerbung 2018…

Ramsauer: „Weg frei für erfolgreiche Bewerbung Münchens“ – das Bundeskabinett hat sich heute mit der Bewerbung der Stadt München für die Olympischen Winterspiele 2018 befasst. Für die Kandidatur der Landeshauptstadt sind Erklärungen und Garantien des Bundes notwendig. Die Eckpunkte für die Olympiabewerbung sind mit allen betroffenen Ressorts (Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) und den weiteren an der Bewerbung Beteiligten (Freistaat Bayern, Landeshauptstadt München, Landkreis Berchtesgardener Land, Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen und DOSB) abgestimmt.

Bundesminister Ramsauer: „Am 6. Juli des nächsten Jahres fällt in Durban die Entscheidung über den Austragungsort der Olympischen Winterspiele 2018. Das Bundeskabinett hat heute den entscheidenden Beschluss zur Olympiabewerbung Münchens gefasst. Wir haben bekräftigt, dass die Bundesrepublik Deutschland voll und ganz hinter dieser Bewerbung steht. Mit der heutigen Kabinettsbefassung sind von deutscher Seite alle erforderlichen Zusagen für eine erfolgreiche Kandidatur gegeben. Außerdem haben wir damit deutlich gemacht, dass solche Winterspiele in München-Garmisch und Königssee keine bayerische sondern eine gesamtdeutsche Angelegenheit sind. Deswegen steht Deutschland auch mit all den damit verbundenen Verpflichtungen hinter dieser Bewerbung.“

Nächster Schritt ist die Erarbeitung umfangreiche Bewerbungsunterlagen (sogenanntes „Bid Book“) bis zum 11. Januar 2011. Die dort enthaltenen Planungen sollen als Grundlage für den Besuch der Evaluierungskommission der Internationalen Olympischen Komitees (IOC) im März dienen. Im Falle einer Wahl Münchens zur Olympia-Gastgeberstadt würde der Bund Gesellschafter des Organisationskomitees zur Durchführung der Spiele (MOCOG). Darüber hinaus würde er sich auch finanziell an der Ausrichtung der Winterspiele beteiligen. Dazu zählt u.a. eine anteilige Beteiligung an den olympiabedingten Kosten der Sportstätten sowie an Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen. Die Finanzierung der Maßnahmen aus den Bewerbungsunterlagen wird zurzeit in einer hochrangigen Arbeitsgruppe zwischen Bund (BMVBS, BMF) und Freistaat Bayern erörtert.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung