Das Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen mit Liechtenstein ist heute in Kraft getreten, nachdem Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble dem Regierungschef und Finanzminister des Fürstentums Liechtenstein, Dr. Klaus Tschütscher, die deutsche Notifikation der Ratifikation des bilateralen Steuerinformationsabkommens bei einem Treffen am 28. September 2010 in Berlin überreicht hat. Das am 2. September 2009 in Vaduz unterzeichnete Abkommen setzt den OECD-Standard für Transparenz und effektiven Informationsaustausch in Steuersachen um. Es verpflichtet jede Vertragspartei, der anderen Vertragspartei auf Ersuchen alle Informationen – einschließlich Bankinformationen – zu erteilen, die für die Durchführung eines Besteuerungsverfahrens oder eines Steuerstrafverfahrens im ersuchenden Staat voraussichtlich erheblich sind. Dies gilt für die Veranlagungszeiträume ab 2010.
Das Abkommen ist ein wesentlicher Schritt und Grundvoraussetzung für die künftige steuerliche Zusammenarbeit beider Staaten. In diesem Zusammenhang stehen auch die konstruktiv verlaufenden Verhandlungen über ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung , bei denen nur noch wenige Fragen zu klären sind.
Bundesfinanzministerium