Neues Forschungsgebäude für Universität Lübeck…

Gemeinsame Wissenschaftskonferenz empfiehlt Förderung:

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat heute (25. Okto-ber) den geplanten Neubau des „Centre of brain, behaviour and metabolism -CBBM“ (Zentrum für Gehirn, Hormone und Verhalten) der Universität Lübeck mit Gesamtkosten von rund 38,3 Millionen Euro zur Förderung empfohlen. Von den Kosten entfallen rund 31 Millionen Euro auf die Bauskosten, rund 4,2 Millionen Euro sind für die Ersteinrich-tung und 3,1 Millionen Euro für Großgeräte vorgesehen. „Damit bekommt Schleswig-Holstein erstmalig seit Inkrafttreten der Föderalismusreform im Jahre 2007 Mittel aus der erweiterten Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung“, sagte Wissenschaftsminister Jost de Jager am Rande der Konferenz. „Insbesondere Dank des großen Engagements der Universität Lübeck konnten die Hürden des Antrags- und Bewilligungsverfahrens gemeistert werden“, so de Jager.

Ziel des CBBM ist es, neurobiologische Grundlagen des Energiestoffwechsels zu unter-suchen. Störungen des Energiestoffwechsels sowie der Köpergewichtsregulation und der daraus resultierenden Folgen für Morbidität und Mortalität stellen weltweit ein zu-nehmendes Gesundheitsproblem dar. Die Erforschung der Neurobiologie der Appetitkon-trolle und Energiebalance ist dabei eine komplexe wissenschaftliche Herausforderung, die ein interdisziplinäres und mehrdimensionales Denken voraussetzt. Hierfür wird der Neubau die infrastrukturellen Voraussetzungen schaffen, um auf international höchstem Niveau wissenschaftlich wettbewerbsfähig zu sein.

Im Zuge der Föderalismusreform war 2007 die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau abgeschafft worden. Statt ihrer wurde – neben anderen Kompensationsmaßnahmen – die Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung insoweit erweitert, als jetzt auch For-schungsbauten an Hochschulen – und nicht nur an außeruniversitären Forschungsinsti-tuten – förderfähig sind. Der Bund stellt dafür jährlich 298 Millionen Euro bereit, mit de-nen er jeweils 50 Prozent der empfohlenen Vorhaben finanziert. Die übrigen 50 Prozent müssen vom jeweiligen Land aufgebracht werden.

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