Die Bundesanwaltschaft hat am 22. September 2010 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen den 23-jährigen deutschen Staatsangehörigen…
…Tarek Alexander H., den 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen Daniel P., den 30-jährigen deutschen Staatsangehörigen Renee Marc S., den 17-jährigen türkischen Staatsangehörigen Emin T., den 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen Harun Can A., die 23-jährige deutsche Staatsangehörige Vivian S., den 19-jährigen deutschen Staatsangehörigen Jonas T. und den 18-jährigen deutschen Staatsangehörigen Salim Mohammed A., wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigungen Al Qaida, Al Qaida im Zweistromland und Ansar Al Islam sowie wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung erhoben; die Angeschuldigten Emin T., Harun Can A., Vivian S. und Salim Mohammed A. sind zudem hinreichend verdächtig, für Al Qaida – der Angeschuldigte Emin T. zudem für Al Qaida im Zweistromland – um Mitglieder oder Unterstützer geworben zu haben (§ 129 Abs. 1, § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 5 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Die in Deutschland lebenden Angeschuldigten waren Mitglieder der vornehmlich im Internet agierenden deutschen Sektion der „Globalen Islamischen Medienfront“ (GIMF), einem organisatorisch selbständigen Ableger der international operierenden „Global Islamic Media Front“.
Dieser Verbund militanter Islamisten hat sich dem Ziel verschrieben, die terroristischen Aktivitäten der globalen „Jihad“-Bewegung medial im Internet zu unterstützen. Gründung, Organisation und religiös-politische Ausrichtung der deutschen Sektion der GIMF gehen im Wesentlichen auf den im September 2007 in Österreich verhafteten Mohamed M. zurück, den das Landesgericht Wien im März 2008 unter anderem wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt hat. Zur Verbreitung radikal-islamistischer Propaganda unterhielt die deutsche Sektion der GIMF verschiedene Internetpräsenzen, zumeist Blogs und Internetforen.
Über diese Plattformen verbreiteten die Angeschuldigten im Zeitraum von August 2006 bis März 2008 Propagandamaterial der genannten terroristischen Vereinigungen. Neun der Veröffentlichungen waren darauf angelegt, für Al Qaida – in einem Fall für Al Qaida im Zweistromland – neue Mitglieder oder Unterstützer zu gewinnen.
Der Angeschuldigte Renee Marc S. beabsichtigte zudem, sich am gewaltsamen „Jihad“ von Al Qaida zu beteiligen. Im März oder April 2007 sicherte er dem gesondert verfolgten Aleem N. (vgl. Pressemitteilung Nr. 18/2008 vom 4. September 2008) verbindlich zu, sich in einem Lager von Al Qaida ausbilden zu lassen und sich anschließend dem „Jihad“ der Terrororganisation anzuschließen.
Ausgestattet mit einem Empfehlungsschreiben des Aleem N. reiste er deshalb im Mai 2007 über Istanbul nach Teheran, von wo aus er mit der Hilfe eines Schleppers in ein Ausbildungslager weiterreisen wollte.
Da der Kontakt mit diesem nicht zustande kam, trat der Angeschuldigte allerdings bereits wenige Tage später unverrichteter Dinge die Heimreise nach Deutschland an.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)