Berlin (DAV). In einem Interview mit dem Magazin „Der Spiegel“ hat der neue Bundesjustizminister Heiko Mass angekündigt, bis zu einer Prüfung der EU-Richtlinie die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht „auf Eis zu legen“. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt dies ausdrücklich. Der DAV teilt die grundsätzlichen Vorbehalte gegen eine flächendeckende und anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Daher ist es ratsam, die EU-Richtlinie in Deutschland so lange nicht umzusetzen, bis der Europäische Gerichtshof entschieden hat. Unabhängig davon hat der DAV immer gefordert, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzt, die Richtlinie zu ändern.