Eutin, 07.04.17 – Angesichts der Stabilisierung der Lage bei der Geflügelpest hat das Landwirtschaftsministerium am 05. April die landesweite Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Von sofort an müssen die Kreise und kreisfreien Städte nur noch in bestimmten Risikokulissen, Restriktionsgebieten sowie unter bestimmten Bedingungen in geflügeldichten Gebieten die Aufstallung verfügen…
Eingeschränkte Aufhebung der Stallpflicht im Kreis Ostholstein weiterlesen