KIEL. Zum heute (17. Mai) vorgelegten Abschlussbericht der Überprüfung der deutschen Kernkraftwerke durch die Reaktorsicherheitskommission (RSK) erklärt der in Schleswig-Holstein für die Atomaufsicht zuständige Justizminister Emil Schmalfuß: „Grundsätzlich begrüße ich, dass nach den katastrophalen Ereignissen in Japan in Deutschland eine politische Verständigung erzielt worden ist, im Lichte dieser Ereignisse alle 17 Kernkraftwerke einer außerordentlichen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. In Fukushima ist die Eintrittswahrscheinlichkeit von Naturereignissen unterschätzt worden – mit katastrophalen Folgen. Deshalb haben wir uns in Deutschland gefragt, ob wir den Begriff „Restrisiko“ bisher richtig verwendet haben. Erdbeben und Tsunamis spielen bei uns nicht die größte Rolle. Die RSK hat deshalb auch andere schwerwiegende Ereignisse, die eintreten können, betrachtet. Justizminister Schmalfuß zum Bericht der Reaktorsicherheitskommission weiterlesen