Stuttgart/Frankfurt a.M. – Ein Jurist ersteigerte auf gesext.de ein Treffen mit zwei Dominas für 86 Euro. Anschließend wollte er diese Online-Auktion gegenüber gesext.de widerrufen. Für den Auktionspreis musste er nicht aufkommen. Allerdings sollte er knapp 13 Euro Verkaufsprovision an gesext.de bezahlen, die normalerweise die Anbieterinnen getragen hätten. Ansonsten wären die beiden jungen Frauen unverschuldet auf den Kosten sitzen geblieben. Dagegen klagte der Frankfurter Jurist: Das Gericht entschied, dass es kein Widerrufsrecht bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltungen – auch im weiteren Sinne – gibt.