Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat heute die Beschwerde der Hansestadt Lübeck gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die von den Neonazis angemeldete Versammlung am 31. März 2012 – zusätzlich zu den vom Verwaltungsgericht angeordneten Auflagen – folgende Wegstrecke einzuhalten hat: Hauptbahnhof/Hinterausgang – Steinrader Weg Höhe Hausnummer 26 (Zwischenkundgebung) – Hauptbahnhof/Hinterausgang (Abschlusskundgebung).