KIEL. Kürzere Fristen für Baugenehmigungen, eingeschränkte Prüfverfahren und materialrechtliche Erleichterungen: Das Land will im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen bauordnungsrechtliche Standards senken. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der am Dienstag (15. Dezember 2015) vom Kabinett beschlossen wurde. In den nächsten Wochen haben die Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme.
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