Köln/Bonn – Das Kölner Landgericht durchkreuzt die Pläne der Deutschen Telekom http://telekom.de , wonach die Surfgeschwindigkeit nach dem Verbrauch einer bestimmten Datenmenge bei Internet-Flatrates gedrosselt werden sollte. Die Rechte der Verbraucher werden mit dem heute, Mittwoch, gesprochenen Urteil klar gestärkt. Es betrifft sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit als auch diejenige auf zwei Megabit pro Sekunde. Die entsprechenden Klauseln in den Telekom-Verträgen wurden für unzulässig erklärt.