Berlin, 19.06.2012 – Morgen wird das Bundesverfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz prüfen (§ 3 Abs. 2 AsylbLG). „Die seit 1993 geltenden Summen gewährleisten kein menschenwürdiges Leben“, sagt Katharina Spieß, die Amnesty in der Verhandlung vertreten wird. Amnesty International hatte eine schriftliche Stellungnahme eingereicht und erhält morgen die Gelegenheit, diese mündlich zu erläutern.
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