Wie gestern bekannt wurde, haben sich die Kieler Polizeidirektion und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft bereits im Oktober 2015 darauf verständigt, Flüchtlinge bei Ladendiebstählen oder Sachbeschädigungen nicht strafrechtlich zu verfolgen. Das Innenministerium war über diese Vorgänge informiert und eingebunden.
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